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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 19.10.07, 07:42 Betreff: Fesselung von Kranken. Staatsanwalt klagt Richter an.
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Donnerstag, 18. Oktober 2007 Fesselung von Kranken Staatsanwalt klagt Richter an
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen 44 Jahre alten Amtsrichter wegen dutzendfacher Fälle von Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung und Urkundenfälschung angeklagt. Der seit acht Jahren als Vormundschaftsrichter tätige Jurist habe in den Jahren 2004 bis 2006 mehrfach die Fesselung von Pflegebedürftigen an ihre Betten ohne die erforderlichen Anhörungen genehmigt, begründeten die Strafverfolger ihre Anklage beim Landgericht Stuttgart. In sieben Fällen soll er die Unterbringung pflegebedürftiger Personen in geschlossenen Einrichtungen angeordnet haben, ebenfalls ohne die vorgeschriebenen Anhörungen und Gutachten. Teilweise seien die Betroffenen zum Zeitpunkt ihrer angeblichen Anhörung schon tot gewesen. Die vorgeschriebenen Anhörungen habe der seit 14 Jahren als Jurist tätige Richter fingiert. Der zwischenzeitlich inhaftierte Angeschuldigte bestreite die Vorwürfe teilweise, teilte die Behörde weiter mit. Für Rechtsbeugung ist im Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen, für Freiheitsberaubung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren. http://www.n-tv.de/867767.html
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