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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 16.11.08, 14:12 Betreff: Rechtsbeugung: Dreieinhalb Jahre Haft für Amtsrichter
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Rechtsbeugung: Dreieinhalb Jahre Haft für Amtsrichter
Stuttgart (ddp). Wegen Rechtsbeugung und versuchter Rechtsbeugung in insgesamt 54 Fällen hat das Landgericht Stuttgart am Freitag einen Amtsrichter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der inzwischen vom Amt suspendierte 45-Jährige über Jahre hinweg ohne die notwendigen Voraussetzungen freiheitsentziehende Maßnahmen für Pflegebedürftige angeordnet hatte. Der Mann bestritt dies bis zuletzt.
Nach Gerichtsangaben hatte der Nürtinger Vormundschaftsrichter die freiheitsentziehenden Maßnahmen angeordnet, ohne die Betroffenen persönlich anzuhören oder sich einen unmittelbaren Eindruck von ihnen zu verschaffen. In einem Fall habe er einen Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, ohne ein dafür vorgeschriebenes Sachverständigengutachten einzuholen.
Gespräche nur vorgetäuscht Die Taten fanden im Zeitraum März 2003 bis November 2006 statt. Dem Urteil zufolge fälschte der Richter in allen Fällen Anhörungsprotokolle, um so Gespräche mit den Betroffenen vorzutäuschen. Die angeordneten Maßnahmen wurden letztlich in den meisten Fällen vom Pflegepersonal vollzogen.
Der Angeklagte hatte bis zuletzt die Auffassung vertreten, sich korrekt verhalten zu haben. Er habe den gesetzlichen Vorschriften genüge getan, indem er sich einen mittelbaren Eindruck durch Gespräche mit Pflegekräften verschafft habe. In einigen Fällen habe er die Pflegebedürftigen auch angehört, sagte er aus.
Betroffene waren bereits tot Der Fall war ans Tageslicht gekommen, nachdem ein Pflegeheim die Behörden eingeschaltet hatte. Dort war ein Beschluss des Richters eingegangen, mit dem die Anbringung mechanischer Vorrichtungen zum Schutz einer betreuten Person genehmigt wurde, die zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann in insgesamt sieben Fällen angebliche Anhörungen vorgetäuscht, obwohl die Betroffenen bereits verstorben waren.
Der Richter war bereits 2007 wegen der Vorwürfe vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Falls das Urteil rechtskräftig wird, endet das Dienstverhältnis automatisch. Auch die Ansprüche auf Dienstbezüge entfallen dann.
15.11.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=91739
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