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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 12.04.13, 02:43 Betreff: "Und alle haben geschwiegen" --- Und jetzt? |
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. Die Frauen – angefangen bei den Zeitzeugen selbst und jede darauffolgende Generation – kämpfen darum und machen darauf aufmerksam… …in Deutschland und Österreich und international… …auf diese Erkenntnisse und zur Anerkennung des geschehenen Unrechts und Leids… …das was ihnen sowohl wie den darauffolgenden Generationen widerfahren ist…
– jeder kann es selbst lesen und studieren, oder auch einfach ignorieren –
– darüber hinwegsehen –
Zitat:
Meine weitergehenden Recherchen bezüglich der „nachkriegsdeutschen Heimerziehung“ zeigen und ergeben klar und deutlich:
„Verwahrloste“, „assoziale“, „sexuell schwer gefährdete“, „kriminelle“, „systemgegnerische“ oder „nicht anpassungsfähige“ Mädchen und Jungen im Alter von 12 bis 22 Jahren ( d.h. alle Kinder und Jugendliche, die von den Behörden als solche klassifiziert und abgestempelt wurden --- und „ein Verdacht“ genügte durchaus ) wurden im 3. Reich in Kooperation mit Jugendämtern, Fürsorgebehörden und kriminalpolizeilichen Dienststellen, aber auch seitens der Gestapo, in, in Deutschland, in Österreich und in Polen existierende JugendKZ, und einige ähnliche „Aussenstellen“, überführt. Diese JugendKZ waren keine „Vernichtungslager“. Sie waren aber durchaus „Arbeitszwangslager“ und die darin internierten / inhaftierten minderjährigen „Insassen“ überall zur ZWANGSARBEIT verpflichtet. In Nachkriegsjahrzehnten wurden diese im 3. Reich existierenden JugendKZ und „Aussenstellen“ auch, zeitweilig, als "Fürsorgeeinrichtungen" geschrieben, bzw. als "Lager für kriminelle, schwererziehbare Mädchen" oder "Jungen" und damit gleichzeitig auch als gerechtfertigt angesehen.
QUELLEN für diese meinerseitigen zusammenfassenden Aussagen hier, u.a.: Österreichische Lagergemeinschaft RAVENSBRÜCK & Freundinnen @ www.ravensbrueck.at/html/kap4_1.htm und @ www.ravensbrueck.at/html/kap4_2.htm . |
Ich, meinerseits, verbreite dies jetzt AUCH ÜBERALL ANDERSWO im Netz. .
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