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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 27.10.13, 07:18 Betreff: »OEG-Antragstellung« ist nicht zu verwechseln mit… |
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. Ein »Opferentschädigungsantrag gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)« den ein Opfer eines „tätlichen Gewaltaktes“ aufgrund der gesundheitlichen Folgeschäden und Beeinträchtigungen bei seinem zuständigen kommunalen „Versorgungsamt“ stellt – und den ein Opfer auch durchaus ohne Hinzuziehung eines Anwalts stellen kann ! – hat ( a. ) weder etwas mit einem Zivilverfahren-Gerichtsverfahren zu tun indem man den Schädiger auf Schadenersatz und Schmerzengeld verklagt, noch ( b. ) hat es etwas mit einem Strafverfahren zu tun in dem der Täter / Schädiger von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird um strafrechtlich für seine Gewalttat belangt und bestraft zu werden ( wie auch schon in allen vorhergehenden Beiträgen in diesem Thread und in den vielerseits darin angegebenen Gerichtsurteilen FÜR ALLE genau erklärt wurde. ). .
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