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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 06.02.14, 23:08 Betreff: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung |
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Zitat:
. YAHOO NACHRICHTEN DEUTSCHLAND
@ http://de.nachrichten.yahoo.com/urteil-irland-hat-schülerin-missbrauch-geschützt-162126697.html
Urteil: Irland hat Schülerin nicht vor Missbrauch geschützt
49-jährige Klägerin bekommt 40 Jahre später in Straßburg Recht
AFP - Di., 28. Jan 2014
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Irland am Dienstag wegen mangelhaften Schutzes einer Schülerin vor sexuellem Missbrauch in einer vom Staat finanzierten katholischen Schule verurteilt.
[ ………]
Der irische Staat sei seiner Pflicht nicht nachgekommen, die Klägerin vor sexuellem Missbrauch zu schützen, heißt es in dem mit elf zu sechs Stimmen gefällten Urteil. Besonders in der Grundschule sei ein solcher Schutz wichtig. Es liege mithin eine Verletzung des Artikels der EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION über das Verbot unmenschlicher oder entwürdigender Handlungen vor.
Der irische Staat sei schon vor den 1970er Jahren über Fälle von sexuellem Missbrauch an Schulen unterrichtet worden. Dennoch habe er nichts unternommen, um Abhilfe zu schaffen.
[ ………] . |
Und das ist die Hauptsache um die es in diesem Urteil geht und aufgrund dessen die Verurteilung ausgesprochen wurde:
„Es liege mithin eine Verletzung des Artikels der EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION über das Verbot unmenschlicher oder entwürdigender Handlungen vor.“ .
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