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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 23.09.14, 07:24 Betreff: Kompensation für den Verlust der Kindheit. |
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. MENSCHEN … damals Kinder in "Totalen Institutionen", jetzt Senioren in ihrem Lebensabend …
… bei MENSCHEN jüdischen Glaubens / jüdischer Kultur, die als Kinder von einem diktatorischen Regime, dem Dritten Reich / Nazi Deutschland, in Ghettos und Lagern malträtiert und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet wurden … [ wie in den (oben) von mir erwähnten Medienartikeln festgehalten und von der Geschichte belegt ]
… bei MENSCHEN christlichen Glaubens oder auch bei Atheisten, die als Kinder in Heimen und Anstalten in der Deutschen Demokratischen Republik oder in der ach so demokratischen Bundesrepublik Deutschland malträtiert und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet wurden … [ wie in von mir getätigten Beiträgen sowohl wie auch u.a. durch den Fernsehfilm »Und alle haben geschwiegen« und durch die dazugehörige, zum gleichen Zeitpunkt laufende, Filmdokumentation belegt ]
FOLGESCHÄDEN die sich erst sehr viel später manifestieren mögen, die aber definitiv und logischerweise auf die SCHÄDIGUNG im Kindesalter zurückzuführen sind:
Netzsuche / Suchstrang: "VERLUST"+"Lebensqualität"+"SCHMERZENSGELD" !!!
"nachhaltige EINBUßE an Lebensfreude und Lebensqualität" "sowohl wie auch EINBUßE von Erwerbsfähigkeit" "und die eingetretene dauerhafte Invalidität"
Sollte ALL DAS, IN JEDEM FALL, unter Berücksichtigung des Gleichheitsprinzips, für jeden gleich, nicht VOLLUMFÄNGLICH ENTSCHÄDIGT werden ?? .
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