Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiges, ständiges Gericht, vor dem Personen der schwersten Verbrechen von internationalem Belang, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt werden. Der IStGH basiert auf einem Vertrag ratifiziert von 122 Ländern (Stand: 1. Mai 2013).
Cour Penale Internationale
International Criminal Court
[Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) befindet sich in DEN HAAG, in Süd-Holland, in den Niederlanden!]
Der Staatsanwaltschaft dieses Gerichtshofes wird unser Mitglied Rolf-Michael Decker Anfang nächsten Monats seine umfangreiche Klageschrift überreichen, in der er dazu auffordert, die Bundesrepublik Deutschland wegen Folter an ehemaligen Heimkindern zu verurteilen.
Die Überreichung der Klageschrift soll von möglichst vielen Menschen begleitet werden. Es wird einen Autokorso von Münster bis Den Haag geben, das letzte Stück Wegs soll zu Fuß zurückgelegt werden.
Verschiedene deutsche Fernsehsender haben bereits zugesagt.
Wer sich dem Autokorso anschließen will, sollte sich an Rolf-Michael Decker ( ) oder Burkhardt Wiebel ( ) wenden.
Das genaue Datum wird so bald wie möglich hier auf dieser Seite, auf unserer Facebook-Seite und über Twitter bekannt gegeben. .
QUELLE: Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.
Also, erst einmal den einleitenden Beitrag zur »Klage gegen BRD beim Internationalen Strafgerichtshof.« ( meinen Beitrag vom Di. 07.10.2014, um 14:07 Uhr (MEZ) ) genau lesen und dann auch diesen jetzigen Beitrag genau lesen und auch wirklich wahrnehmen was in diesen beiden Beiträgen geschrieben steht und bekanntgegeben wird --- bevor man diese Aktion kritisiert oder es auch einfach „nicht interessiert“. .