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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 07.04.15, 10:56 Betreff: Eines der wichtigsten EuGMR-Urteile überhaupt - EuGMR 027 (2014) |
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. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
Desweiteren, siehe auch unbedingt die neue diesbezügliche Stellungnahme von dem Evangelischen Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe, in seinenm Blog, Dierk Schaefers Blog vom Sa. 28.03.2015 - »Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die staatliche Verantwortung für Schutzbefohlene in privaten (kirchlichen) Einrichtungen« @ dierkschaefer.wordpress.com/2015/03/28/der-europaische-gerichtshof-fur-menschenrechte-und-die-staatliche-verantwortung-fur-schutzbefohlene-in-privaten-kirchlichen-einrichtungen/
Zitat:
. Das nun auch auf Deutsch vorliegende Urteil dürfte wegweisend sein in zweierlei Hinsicht:
Rückwirkend sollte es Klagemöglichkeiten eröffnen für die Unterlassung staatlicher Aufsicht in verschiedenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Kinderheime, Psychiatrien).
Wird man einen Rechtsanwalt finden, der das für deutsche Verhältnisse aufarbeitet und durchsetzt?
Prospektiv warnt dieses Urteil alle staatlichen Behörden, die die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in solche Einrichtungen veranlassen oder anordnen.
Angesichts der föderativ-gesplitterten Zuständigkeiten des Staates in Kinder- und Jugendlichenangelegenheiten wird man wohl vergeblich darauf warten, dass eine entsprechende Information über die Aufsichtspflicht der Jugendämter[1] über die Träger von Jugendhilfemaßnahmen zentral ergeht. Diese Lektion werden die Jugendämter jedes für sich lernen müssen. Die „Kunden“ der Jugendämter werden diesen Bewußtseinswandel erkämpfen müssen. Im Krieg bei der Eroberung einer Stadt würde man von Häuserkampf sprechen. Der ist aufwendig und fordert viele Opfer auf beiden Seiten.
Hier ist das PDF des Urteils, von mir teilweise gelb unterlegt, sonst unverändert. Der irische Fall Luise O´Keeffe: [ dierkschaefer.files.wordpress.com/2015/03/der-irische-fall-luise-oc2b4keeffe.pdf ]
Mein Dank geht wieder einmal an Martin Mitchell/Australien für den Hinweis auf das Urteil.
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[1] Jugendämter, die selber keinerlei Aufsicht unterliegen.
Beschlagwortet mit TAGS/LABELS: Aufsichtspflicht, Heimerziehung, Heimkinder, Jugendhilfe, Kirche, Staat . |
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