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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 26.04.15, 09:21     Betreff:  Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch Betroffenen vorenthalten Antwort mit Zitat  

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»Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch« den Ehemaligen Heimkindern bisher vorenthalten.

Wissen ist Macht, nichts wissen macht nichts.“ – Mitnichten !

Wer, wie, was, warum, wer nicht fragt bleibt dumm.

Der Volksmund hält Wißbegierde nicht gerade für die höchste aller Tugenden: „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.

So ungefähr nach dem Motto: "Knowledge is power, ignorance is bliss."

Es besteht keine Pflicht das aktuelle »
Handbuch über die geltenden Verfahrensregelungen« / das aktuelle »Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch« ( das seit dem 07.04.2015 @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/wp-content/uploads/2015/04/handbuch_heimkinderhilfsfonds_ost_-und-west-2014.pdf jedem uneingeschränkt zur Verfügung steht ) zu lesen und sich genausten mit dem aktuellen Stand der Dinge sachkundig zu machen.

Der diesbezügliche Wissensstand einer Einzelperson – wer auch immer diese Einzelperson sein mag – m.E., ist hier weder ausschlaggebend, noch relevant.

Es steht auch jedem frei, alleine oder auch mit anderen Ignoranten, sein diesbezügliches Nichtwissen und Desinteresse zu zelebrieren ( und es gibt ja auch so Einige, die das ja auch tatsächlich tun und stolz darauf sind, so stolz darauf sind, dass sie es auch noch täglich öffentlich verkünden müssen und sich dabei gegenseitig auf die Schultern klopfen und zur Schau stellen müssen welch eine wahre Freude sie daran haben zu zeigen wie ‘schlau’ sie doch sind ).

Wir sind halt alle verschieden: "Some rely on their wits, others are happy being twits."

Wie man sich bettet, so schläft man.

Wie ich schon sagte: „Jedem nach seiner Wahl.


In einem Rechtsstaat jedoch steht es auch niemanden zu für andere zu entscheiden was sie lesen dürfen und was nicht und wer seinen Wissensstand erweitern darf und wer nicht.

Damals in der DDR natürlich konnte jeder tun und lassen was er wollte … ob er wollte oder nicht.

Siehe dazu auch den diesbezüglichen Diskussionsverlauf im HEIMKINDER-FORUM.DE @ heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/17931-Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch-Betroffenen-bisher-vorenthalten-jetzt-aber-j/ und die dortige Argumentation derer, die eine entgegengesetzte Meinung zu der meinigen vertreten und verteidigen und mit Danksagungen ("LIKE") belobigen ----- und das sind übrigens alles ehemalige Heimkinder aus OST, sowohl wie auch aus WEST.
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