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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 16.09.15, 06:29     Betreff:  Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung Antwort mit Zitat  

Chroniken der Unterwelt - City of Bo...
.
Die Verjährungsfrage, die in diesem Thread von mir angesprochen wird, beschäftigt nicht nur Ehemalige Heimkinder und Rechtsexperten in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch Ehemalige Heimkinder und Rechtsexperten in der Republik Österreich.

In beiden Staaten geht es um „angemessene Entschädigung“ für erlittenes Unrecht und Leid und den daraus resultierenden Schaden, verursacht den Betroffenen im Kindesalter und während ihrer Jugendzeit von Kirche und Staat, wärend sie sich als Schutzbefohlene in der Obhut von Kirche und Staat befanden.


Ein hoch interessanter und hochrelevanter zu diesem Thema in der österreichischen Tageszeitung DER STANDARD @

derstandard.at/2000019685934/Missbrauch-in-Heimen-Rechtsexperten-kritisieren-Verjaehrung?ref=rec


    Zitat:
    .
    Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen

    KATHARINA MITTELSTAEDT

    26. Juli 2015, 09:00

    [ mit dazugehörigem Foto, mit folgender Beschriftung: „
    Viele ehemalige Heimkinder würden ihren Peinigern heute gerne den Prozess machen. Das sei trotz Verjährung möglich und scheitere an mangelnder Menschlichkeit, nicht am Recht, sagen Experten.“ ]

    Tausende Kinder wurden in staatlicher Obhut misshandelt und ausgebeutet. Verfahren wären möglich, Staat und Kirche zögern

    Innsbruck/Wien – Mord ist in Österreich das einzige Delikt, das niemals verjährt. "Tote haben wenigstens keine mehr, ein Vergewaltigungsopfer leidet ein Leben lang", sagt Sonja Graf. Sie hat kürzlich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten. "Benachrichtigung des Opfers von der Einstellung des Verfahrens", steht auf der ersten Seite.

    Sonja Graf ist eines von tausenden ehemaligen Heimkindern, die von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung in österreichischen Fürsorgeanstalten berichten.
    Im Standard schilderte sie ihre schaurigen Erlebnisse aus den Sechziger- und Siebzigerjahren im Tiroler Kinderheim Martinsbühel [ siehe @ derstandard.at/2000014027428/Opfer-kirchlichen-Missbrauchs-Die-Hoelle-kann-nicht-schlimmer-sein ] – folterähnliche Bestrafungen, unbezahlte Arbeit und Vergewaltigung durch Schwestern und den Pfarrer standen dort "auf der Tagesordnung", erzählte Graf.


    Kein Einzelfall

    Sie wandte sich an sämtliche Stellen, erhielt schließlich die Höchstsumme von 25.000 Euro von der Klasnic-Kommission. "Das gleicht nicht einmal aus, was die mir schulden. Ich wurde für die Arbeit im Heim nicht entlohnt, Gelder, die für mich verwahrt wurden, habe ich nie bekommen, mein halbes Leben lang war ich arbeitsunfähig." Also schrieb sie auch der Staatsanwaltschaft.

    Die Anklagebehörde sieht nun allerdings "keinen Grund zur weiteren Verfolgung" des Falles. Sie kann auch gar nicht anders. Die meisten Beschuldigte sind tot. Für alle anderen gilt: "Verjährung bereits eingetreten". Graf ist mit diesem Problem nicht alleine. Opfervereine fordern seit langem einen allgemeinen Verjährungsverzicht von Staat und Kirche in solchen Fällen, damit diese endlich aufgerollt werden können.


    könnte problemlos verzichten

    Auf dem strafrechtlichen Weg, den Graf eingeschlagen hat, sei das schwierig: "Rückwirkend Verjährungsbestimmungen zu ändern ließe sich mit der Verfassung vermutlich nicht vereinbaren", sagt Helmut Fuchs, Strafrechtler an der Universität Wien.

    Bei zivilrechtlichen Klagen, durch die Opfer Schadenersatz fordern könnten, sieht das allerdings anders aus, sind sich Experten einig: "
    Geht es um die Auszahlung von Entschädigungen, könnte der Staat problemlos auf die Verjährung verzichten. Das Gleiche gilt für die Kirche", sagt Karl Weber, Leiter des Innsbrucker Instituts für öffentliches Recht.


    "Frage der Menschlichkeit"

    Auf Nachfrage, warum das die Kirche nicht mache, heißt es vonseiten der Erzdiözese Wien: "Zivilrechtliche Verjährung hat ja den Sinn, Verfahren nicht aufgrund sehr unsicherer Beweislage Jahrzehnte nach dem Anlassfall entscheiden zu müssen." Man prüfe in jedem Einzelfall, ob man auf die Verjährung verzichte. Passiert ist das allerdings noch nie.

    Ähnlich sieht es auf Landesebene aus: Erst kürzlich haben die zuständigen grünen Landesrätinnen von Tirol und Vorarlberg wieder bekräftigt, dass man nicht allgemein vom Fristablauf absehen wolle. Die Argumentation: Das sei rechtsstaatlich bedenklich. Verfassungsjurist Weber kann das nicht nachvollziehen: "
    Das ist eine Frage der Moral und Menschlichkeit, mit dem Rechtsstaat hat das wenig zu tun."


    Vorbild Restitution

    Mit dieser Ansicht ist er nicht alleine: "Der Umstand, dass etwas verjährt ist, schließt nicht aus, dass man neue Rechtsgrundlagen schafft, wenn man befindet, dass sonst nicht genug getan wurde. Das ist eine politische Frage", sagt der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs und Professor für Rechtstheorie Clemens Jabloner Diese Einsicht hatte der Staat schließlich schon einmal – im Zuge der Restitution von NS-Raubgut in den Neunzigerjahren.

    "Wenn der Bund eine Lösung einer solchen Frage gefunden hat, sehe ich keinen Grund, warum das den Ländern oder der Kirche nicht möglich sein sollte", sagt Weber – die meisten betroffenen Kinderheime waren kirchliche oder Landeseinrichtungen.

    Woran sich die Debatte wohl vor allem spießt, ist Geld. Die Verfahren kämen Staat und Kirche teuer zu stehen – neben Sonja Graf haben sich alleine bei der Klasnic-Kommission in fünf Jahren über 1400 Menschen gemeldet. (Katharina Mittelstaedt, 26.7.2015)

    [ Mit dazugehörigen 159 bisherigen Leserkommentaren zu diesem Thema ]

    Nachlese


    Opfer kirchlichen Missbrauchs: "Hölle kann nicht schlimmer sein" [ siehe @ derstandard.at/2000014027428/Opfer-kirchlichen-Missbrauchs-Die-Hoelle-kann-nicht-schlimmer-sein ]

    Studie belegt System von Gewalt und Missbrauch in Heimen [ siehe @
    derstandard.at/2000018662110/Studie-belegt-System-von-Gewalt-und-Missbrauch-in-Heimen ]

    Psychoanalytikerin [ Luise Reddemann ]: "Die Verachtung von Frauen und Kindern steckt uns nach 5.000 Jahren Patriarchat in den Knochen" [ siehe @
    derstandard.at/2000014051523/Psychoanalytikerin-Die-Verachtung-von-Frauen-und-Kindern-steckt-uns-nach ]

    .

QUELLE: DER STANDARD @
derstandard.at/2000019685934/Missbrauch-in-Heimen-Rechtsexperten-kritisieren-Verjaehrung?ref=rec

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