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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 11.02.16, 07:35     Betreff:  Schweizer ex-Heimkind vor Einzelrichter am EGMR / ECHR. Antwort mit Zitat  

Die Frau am Tor
.
am Menschenrechtsgerichtshof !!

EGMR = Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ( auf französischem Boden ).
ECHR = European Court of Human Rights in Strasbourg ( on French soil ).

( detaillierte Erklärung zum EGMR in Strassburg @
www.coe.int/en/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte )

( detailed explanation of the ECHR in Strasbourg @
www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home )


In Deutsch wird von manchen Leuten Strassburg auch so geschrieben: Straßburg.

Offizielle Sprachen vor diesem Gerichtshof sind Englisch und Französisch !!


Bericht zur Gerichtsverhandlung vor einem Einzelrichter des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in Bezug auf den Fall eines Ehemaliges Heimkindes aus der Schweiz, der in einem katholischen Heim misshandelt und missbraucht wurde.

Medienbericht aus der Schweiz = Media Report from Switzerland

@
www.thurgauerzeitung.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/Klage-in-Missbrauchsfall-kam-zu-spaet;art123841,4512027


    Zitat:
    .
    Thurgauer Zeitung: 4. Februar 2016, 18:32 Uhr

    Klage in Missbrauchsfall kam zu spät
    [ meinte der Einzelrichter am EGMR in Strassburg kürzlich ]

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde von Walter Nowak abgewiesen. Der körperliche und sexuelle Missbrauch im [katholischen] Kinderheim Fischingen liege über 40 Jahre zurück und sei damit verjährt. Nowaks Anwalt bemängelt inhaltliche Fehler im Urteil aus Strassburg.

    KATHARINA BRENNER

    «Wir sind sehr enttäuscht», sagt Philip Stolkin. Der Zürcher Anwalt vertritt Walter Nowak bei der Klage gegen das ehemalige Kinderheim des Klosters Fischingen. Nowak beklagt, dort zwischen 1962 und 1972 körperlich und sexuell missbraucht worden zu sein. Das Bundesgericht wies die Klage wegen Verjährung ab. Jetzt argumentiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gleich. Angebliche Misshandlungen könnten nach 40 Jahren nicht mehr verfolgt werden. «Die Verjährung ist nicht mehr als Täterschutz», sagt Stolkin.

    Bei einem ähnlichen Fall gab der EGMR Louise O'Keeffe im Jahr 2014 Recht. Sie war Anfang der 70er-Jahre an einer katholischen Schule von ihrem Lehrer wiederholt sexuell missbraucht worden. Im Fall seines Mandanten habe das Gericht indes «mutlos» geurteilt, sagt Stolkin. Einen Grund dafür sieht er im zunehmenden Druck, der auf Strassburg ausgeübt werde. Er kritisiert das Urteil auch, weil es sich um Taten handle, die in den Bereich der Grundrechte fielen und nicht verjährbar seien.

    «Das stimmt einfach nicht»
    Zusätzlich bemängelt Stolkin «inhaltliche Fehler». Strassburg argumentiert: Weil bei Nowak bereits 1992 psychische Probleme und Rückenschmerzen diagnostiziert wurden, hätte er früher klagen können. «Das stimmt einfach nicht», sagt Stolkin. Zum damaligen Zeitpunkt habe Nowak den Grund für seine Leiden noch nicht gekannt. Erst als er 2011 in eine andere Wohnung gezogen ist, sei die Erinnerung zurückgekommen – neben dem Haus stand ein Kirchturm, der ähnlich aussah wie der in Fischingen.

    Auf dieser Grundlage möchte Stolkin den Fall vor die Große Kammer des EGMR bringen. Er hat jetzt allenfalls drei Monate Zeit, um einen Antrag zu formulieren. Fünf Richter werden dann beurteilen, ob sie dem Antrag stattgeben. In der Großen Kammer würden dann insgesamt 14 Richter das Urteil fällen. Bis es soweit ist, könnten zwei bis drei Jahre vergehen.

    Klage im Thurgau
    Im Thurgau ist eine Klage am Verwaltungsgericht hängig. Sie ist jedoch sistiert. Denn Stolkin und Nowak warten auf den Ausgang der [schweizerischen] Wiedergutmachungs-Initiative. Die Initiative gibt es seit 2014, als nächstes berät das Parlament darüber. Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplazierungen, also auch Heimkinder wie Walter Nowak, sollen dabei insgesamt 500 Millionen Franken erhalten. Nowak fordert 1,4 Millionen Franken Entschädigung. Bei einem durchschnittlichen Gehalt von 5800 Franken verteilt auf 20 Jahre seien sie auf diesen Betrag gekommen, sagt Stolkin. Derzeit lebt Novak von der IV-Rente. 1995 ist bei ihm offiziell die Invalidität festgestellt worden als Folge des Missbrauchs in seiner Kindheit.

    .

QUELLE: Thurgauer Zeitung: 4. Februar 2016, 18:32 Uhr @ www.thurgauerzeitung.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/Klage-in-Missbrauchsfall-kam-zu-spaet;art123841,4512027

Walter Nowak (seinen Freunden bekannt als: Walter Walo Nowak) fügt am 4. Februar 2016, um 20:06 Uhr (MEZ/CET) auf der Facebook-Seite des Vereins Ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.) folgenden diesbezüglichen Kommentar hinzu:

    Zitat:
    .
    ZU EURER INFORMATION
    Wie ich unlängst hier gepostet habe, wurde meine erste Klage am Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verjährung abgelehnt. Aber ich gehe in Berufung wegen Formfehler. Ich tue das aber ohne Hass, Wut oder sonstigen negativen Motiven, im Gegenteil. Ich fahre weiter, weil ich als Betroffener den heutigen Kindern das schuldig bin. Ohne unsere Aufklärungen würde die ganze Thematik noch immer totgeschwiegen. Es kann nicht sein, dass in jüngster Vergangenheit und auch heute noch solche Verbrechen an den Schwächsten unserer Gesellschaft, den Kindern und den Frauen, mit Minimalkonsequenzen verübt werden kann. Es wird mir aber sicherlich gesundheitlich nicht schaden, weil nur das Aufgeben wäre für mich ein Riesenproblem. Es ist mir ein Anliegen mitzuhelfen, dass diese Welt wieder ein bißchen menschlicher wird.
    [
    ein Herz als Emoticon ] Namaste.

    .

QUELLE: de-de.facebook.com/VEHeV / web.facebook.com/photo.php?fbid=1024708087594494&set=a.112876785444300.12891.100001659364928&type=3&fref=nf

Zur Erinnerung um was es in dem irischen Fall Louise O´Keeffe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging und geht, siehe, u.a., das EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=73 und, u.a., ebenso im gleichen Forum auch das aktuelle Urteil in diesem Fall Louise O´Keeffe vor dem EGMR in deutscher Sprache @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=867#p867

Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014.

Es gibt auch ein Audio über die Leidensgerschichte von Walter Nowak. Siehe SWR2 Tandem @ www.swr.de/swr2/programm/sendungen/tandem/walter-nowak-will-rechenschaft-fuer-seine-kindheit-die-kirche-soll-mich-fuerchten/-/id=8986864/did=15461442/nid=8986864/1k8m0g5/index.html (Länge 24 Min. und 35 Sek.); und es gibt auch eine schriftliche Ausführung dieses Programms @ www.swr.de/-/id=15281214/property=download/nid=8986864/mc5q0g/swr2-tandem-20150506-1005.pdf (189,4 KB; ingesamt 14 Seiten); beide unter der Überschrift: »Die Kirche soll mich fürchten!« - »Walter Nowak will Rechenschaft für seine Kindheit«

Beschlagwortet mit LABELS/TAGS: Ehemalige Heimkinder, Ehemaliges Heimkind, Heimkind, ex-Heimkind, Schweizer ex-Heimkind, Walter Nowak, Einzelrichter am EGMR / single judge of ECHR, EGMR, ECHR, EGMR in Strassburg, ECHR in Strasbourg, Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, European Court of Human Rights, Strassburg, Straßburg, Strasbourg, Offizielle Sprachen vor diesem Gerichtshof sind Englisch und Französisch, Einzelrichter des EGMR, Ehemaliges Heimkindes aus der Schweiz, in einem katholischen Heim misshandelt und missbracht, Fischingen, katholischen Kinderheim Fischingen, Kinderheim Fischingen, Schweiz, Klage in Missbrauchsfall, Kläge in Missbrauchsfall kam zu spät, verjährt, Zürcher Anwalt Philip Stolkin, Anwalt Philip Stolkin, Philip Stolkin, zwischen 1962 und 1972 körperlich und sexuell missbraucht, Bundesgericht wies die Klage wegen Verjährung ab, Louise O'Keeffe, Louise O'Keeffe im Jahr 2014, Recht, wiederholt sexuell missbraucht, Fall vor die Große Kammer des EGMR bringen, Fünf Richter werden dann beurteilen, in der Großen Kammer würden dann insgesamt 14 Richter das Urteil fällen, schweizerischen Wiedergutmachungs-Initiative, als nächstes berät das Parlament darüber, Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplazierungen, Heimkinder wie Walter Nowak, Nowak fordert 1,4 Millionen Franken Entschädigung, Thurgauer Zeitung, Katharina Brenner, Walter Walo Nowak, Verein ehemaliger Heimkinder e.V., VEH e.V., erste Klage am Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verjährung abgelehnt, gehe in Berufung wegen Formfehler, irischen Fall Louise O´Keeffe, EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM, das aktuelle Urteil in diesem Fall Louise O´Keeffe vor dem EGMR in deutscher Sprache, www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=867#p867, Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), Leidensgerschichte von Walter Nowak, SWR2 Tandem, Die Kirche soll mich fürchten, Walter Nowak will Rechenschaft für seine Kindheit,
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