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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 29.02.16, 02:48     Betreff:  Re: Schweizer ex-Heimkind vor Einzelrichter am EGMR / ECHR. Antwort mit Zitat  

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Ich möchte jetzt hier auch noch einmal zu diesem, erstmalig von mir am 11.02.2016, um 07:35 Uhr, in diesem Thread, in diesem Forum angesprochenen Thema zurückkehren:

Die Schweiz ratifizierte die am 04.11.1950 in Rom vom Europarat unterzeichnete und am 03.09.1953 allgemein in Kraft tretende Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) erst am 28.11.1974 !!
Ehemaliges Heimkind, Walter Nowak, der sich als Kind ohne sein Hinzutun als Schutzbefohlener in der Obhut des Schweizer Staates befand, jedoch, verließ das katholische Kinderheim in Fischingen, in das ihn der Schweizer Staat gegeben hatte, wo er von den Betreibern und ihren Helfershelfern misshandelt und missbraucht wurde, schon im Jahre 1972. Walter Nowak war in diesem Heim von 1962 bis 1972. – Hatte der Schweizer Staat deshalb, während diesem Zeitraum, etwa keine Aufsichtspflicht über das Heim und keine Schutzpflicht über sein, des Staates, Mündel ?? – War der Schweizer Staat nicht schon gemäß seiner Bundesverfassung grundsätzlich zur Achtung der Menschenrechte und der Menschwürde in Bezug auf alle Personen im Lande verpflichtet ??
Der Schweizer Staat – wie ich bisher nur so am Rande habe feststellen können (da ich noch immer keine Kopie der (04.02.2016) Entscheidung des Einzelrichters des Menschenrechtsgerichtshofes in Strassburg im Fall von Walter Nowak gegen Schweiz habe sichten können) – scheint heute tatsächlich argumentieren zu wollen, dass er entweder keine solche Pflichten gehabt hätte, oder, wenn doch, und er diesen damals nicht nachgekommen sei, dass man ihm deswegen nach so langer Zeit nichts mehr anhaben könne, da er sich vollumfänglich auf die Einrede der Verjährung stütze.

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