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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 30.10.16, 03:40 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND. |
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. Wie ich ja schon mehrmals – über die Jahre hinweg immer wieder mal – versucht habe anzudeuten und klar zu machen, sind, m.M.n., die gesundheitsschädigenden Medikamentenversuche an Heimkindern und Psychatriepatienten im WESTEN juristisch genauso zu werten wie die (gewaltsame und unfreiwillige) Pflichtzuführung von Medikamenten / Präparaten / Drogen / Dopingmitteln an minderjährige Sportler und Sportlerinnen im OSTEN (d.h., ohne ihre Zustimmung und gegen ihren Willen verabreicht)!! Und was letztere vom Staat nicht verhinderte, aber vielmehr sanktionierte, schwere Körperverletzungen und Menschenrechtsverletzungen betrifft, haben wir ja schon ein diesbezügliches höchstricherliches Urteil (in einer Strafsache!) des Bundesgerichtshofes (BGH): 5 StR 451/99 - BESCHLUSS vom 09.02.2009; steht jedem uneingeschränkt zur Verfügung als PDF @ jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/07/bgh-pansold-dopingopfer.pdf ( 9 Seiten; 1.3 MB ) Solche, unter solchen Umständen begangenen, Verbrechen – (ob begangen im OSTEN oder im WESTEN! - MM) – verjähren nicht, hielt das höchste Gericht!!
Und wenn sie, unter solchen Umständen, strafrechtlich nicht verjähren, verjähren sie natürlich auch zivilrechtlich nicht!!
Aber dieses einfache und einzig logische Argument will einfach nicht in die Köpfe hinein; es wird immer wieder, allerseits, beiseite geschoben und wieder vergessen. – Und die Medien in Deutschland greifen diesen Aspekt natürlich ebenso nicht auf. .
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