Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
. "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" - Infos für all diejenigen Betroffenen, die damals als Kinder oder Jugendliche in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien untergebracht waren.
Auf dieser Webseite wird auch erklärt wie man einen Antrag auf in diesem Zusammenhang stehende „Hilfsgelder“ stellt:
Erstellt: 14.04.17, 05:09 Betreff: "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.druckenweiterempfehlen
. WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!
Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen „Stiftung“):
Zitat:
. Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe
[ ……… ]
Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mit dem Erhalt der Leistungen auf andere Forderungen aufgrund der Unterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, verzichte. Dieser Verzicht soll auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung umfassen.[ … ]
[ ……… ] .
Alle Antragsteller und Antragstellerinnen müssen diese Verzichtserklärung unterschreiben. Einige haben sie schon unterschrieben (ganz sicherlich nichts wissend und nichts ahnend unterschrieben!). .
Anfängliche Verzichtserklärung bezüglich dem Fonds Heimerziehung-WEST:
Nach einem gemeinsamen Aufruhr und Protest später gestrichen !! .
Erstellt: 22.04.17, 06:42 Betreff: "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.druckenweiterempfehlen
. WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!
Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen „Stiftung“):
Da ich nicht weiß wer diesbezüglich was macht und ob bisher überhaupt irgend jemand aktiv etwas dagegen unternommen hat oder unternehmen wird und man nichts Diesbezügliches irgendwo finden kann, habe ich mich heute dazu entschlossen selbst folgendes Schreiben, nicht an die »Stiftung Anerkennung und Hilfe« selbst oder das "Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)" selbst, sondern an einige der seither in Zusammenhang mit der »Stiftung« eröffneten „Beratungsstellen“, individuell, zu adressieren und abzuschicken:
Zitat:
. Subject:Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waver of rights.
Sehr geehrte Damen and Herren,
meine Kontaktaufnahme mit Ihnen bezieht sich auf folgende wichtige Fragen bezüglich den Anträgen auf „Hilfe“, die seit dem 1. Januar 2017 in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« gestellt werden können:
1.) Warum werden Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem „Erfassungsbogen“ genötigt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben?
2.) Warum wird ihnen das einfach so untergeschoben und sie bemerken und verstehen es möglicherweise gar nicht mal?
3.) Wird diese Klientel, und in Fällen von hinzugezogen Betreuern und Vormündern, die keine Anwälte sind, überhaupt verstehen auf was sie da mit ihrer Unterschrift verzichten?
4.) Versteht das Beratungspersonal, unter denen, es ist anzunehmen, sich ebenso keine Anwälte befinden, zu was die Antragstellerinnen und Antragsteller damit von ihnen genötigt werden zu verzichten?
Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung mit aufklärenden Antworten zu diesen wichtigen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin MITCHELL .
Ohne dass man etwas tut wird wird diese Verzichtserklärung bestimmt nicht verschwinden und von Bund, Ländern und Kirchen und ihren Ordensgemeinschaften and Wohlfahrtsverbänden und zurückgenommen werden. .
Erstellt: 23.04.17, 11:38 Betreff: "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.druckenweiterempfehlen
. WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe!!
Zu dem unmittelbar vorhergehenden Beitrag zu diesem Thema möchte ich unbedingt noch hinzufügen wie es unter gleichen Umständen im Jahre 2012 gehandhabt wurde und wie die derzeitige „Verzichtserklärung“ schlußendlich von der Bildfläche verschwand.
Die anfängliche „Verzichtserklärung“ bezüglich dem Fonds Heimerziehung-WEST:
Mit dem Fonds Heimerziehung-WEST war es genauso in 2011. Dazu hieß es, u.a., im WDR am 02.01.2012, um 06:00 Uhr: »Viele Betroffene sind auch erbost über die Verzichtserklärung und diskutieren hitzig in Internetforen. "Ehemalige Heimkinder seid gewarnt", schreibt User "Martini", alias Martin Mitchell, auf Heimkinder-Forum.de. "Die Verzichtserklärung ist Täterschutz pur." Mitchell, in den 60er Jahren im Heim aufgewachsen, lebt seit vielen Jahren in Australien.« QUELLE:www1.wdr.de/archiv/missbrauch/heimkinder104.html
Nach einem gemeinsamen Aufruhr und Protest wurde diese „Verzichtserklärung“ dann etwas später, im Frühjahr 2012, gestrichen!! .
Erstellt: 23.04.17, 14:44 Betreff: "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.druckenweiterempfehlen
. WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe!!
So ‘arbeitet’ der Staat: Bund (Bundesrepublik Deutschland), die Länder (die Länder der Bundesrepublik Deutschland), die Kirchen (Evangelische Kirche in Deutschland und Katholische Kirche in Deutschland) und alle ihre Ordensgemeinschaften (seien sie evangelisch oder katholisch) und ‘Wohlfahrtsverbände’, einschließlich der Diakonie und Caritas oder wie auch immer ‘solche Verbände’ und ‘milde Stiftungen’ sich sonst noch nennen mögen:
"Einwilligungserklärung" "Verzichtserklärung"
Mit ihrer Unterschrift einer solchenErklärung, zu der man sie nötigen will, verpflichtet sich die Antragstellerin:
Mit seiner Unterschrift einer solchenErklärung, zu der man ihn nötigen will, verpflichtet sich der Antragsteller:
"zu einem absoluten und totalen Verzicht zukünftig ein Gerichtsverfahren einzuleiten" "zu einem absoluten und totalen Verzicht zukünftig ein Gerichtsverfahren anzustrengen" "zu einem Verzicht auf alle zukünftigen Rechtsmittel, die andererseits ihr/ihm vielleicht noch zur Verfügung stünden" "auch auf jegliche Rückerstattung aller damit in Zusammenhang stehenden seitens der Klägerin/des Klägers zu zahlende Anwalts- und Gerichtskosten zu verzichten"
"auch auf alle möglichen Verfahren in Bezug auf sich erst viel später heraustellende Schäden in Zusammenhang mit damaligen Medikamentenversuchen und Medikamentenverabreichungen im Heim oder in einer Behinderteneinrichtung oder in der Psychiatrie zu verzichten" .
Erstellt: 25.04.17, 05:05 Betreff: "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.druckenweiterempfehlen
. WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe!!
Wenn das Abverlangen einer „Verzichtserklärung“ an Skrupellosigkeit und Unverschämtheit oder gar an Rechtlosigkeit grenzt.
Welche Verantwortung / Mitverantwortung tragen die Beamten der ausführenden Organe, d.h. das Personal der Anlauf- und Beratungsstellen in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe«, die den Antragstellerinnen und Antragstellern die „Verzichtserklärung“ zur Unterschrift vorlegen und sie nötigen diese „Verzichtserklärung“ zu unterschreiben??
Regelungen finden sich in § 63 BBG (bis 2009 § 56 BBG) und § 36 BeamtStG, ehemals § 38 BRRG.
Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.
Der Beamte kann sich durch dieses Vorgehen vor Disziplinarverfahren schützen, wenn später die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt wird. Das Gleiche gilt für den Schutz vor Schadensersatzforderungen nach § 839 BGB (Amtshaftung) in Verbindung mit dem jeweiligen Beamtengesetz (§ 48 BeamtStG, § 75 BBG).
Die Remonstration ist im Beamtenalltag eine nur selten genutzte Möglichkeit, da ein potentieller Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant abgestempelt zu werden. Trotzdem oder gerade deshalb wird die Remonstration in neueren Beiträgen zur Verwaltungsethik sowie zum Whistleblowing (Aufdeckung von Skandalen) thematisiert.
Erstellt: 26.04.17, 10:09 Betreff: "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.druckenweiterempfehlen
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Zitat: Martin MITCHELL
. WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe!!
Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen „Stiftung“):
Da ich nicht weiß wer diesbezüglich was macht und ob bisher überhaupt irgend jemand aktiv etwas dagegen unternommen hat oder unternehmen wird und man nichts Diesbezügliches irgendwo finden kann, habe ich mich heute dazu entschlossen selbst folgendes Schreiben, nicht an die »Stiftung Anerkennung und Hilfe« selbst oder das "Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)" selbst, sondern an einige der seither in Zusammenhang mit der »Stiftung« eröffneten „Beratungsstellen“, individuell, zu adressieren und abzuschicken:
Zitat:
. Subject:Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.
Sehr geehrte Damen and Herren,
meine Kontaktaufnahme mit Ihnen bezieht sich auf folgende wichtige Fragen bezüglich den Anträgen auf „Hilfe“, die seit dem 1. Januar 2017 in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« gestellt werden können:
1.) Warum werden Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem „Erfassungsbogen“ genötigt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben?
2.) Warum wird ihnen das einfach so untergeschoben und sie bemerken und verstehen es möglicherweise gar nicht mal?
3.) Wird diese Klientel, und in Fällen von hinzugezogen Betreuern und Vormündern, die keine Anwälte sind, überhaupt verstehen auf was sie da mit ihrer Unterschrift verzichten?
4.) Versteht das Beratungspersonal, unter denen, es ist anzunehmen, sich ebenso keine Anwälte befinden, zu was die Antragstellerinnen und Antragsteller damit von ihnen genötigt werden zu verzichten?
Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung mit aufklärenden Antworten zu diesen wichtigen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin MITCHELL .
Ohne dass man etwas tut wird diese Verzichtserklärung bestimmt nicht verschwinden und von Bund, Ländern und Kirchen und ihren Ordensgemeinschaften and Wohlfahrtsverbänden und zurückgenommen werden. .
Ich habe auch schon eine erste Antwort von einemAndreas Naylorvom Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln – der Vorgesetzte des dortigen Teams – der „Anlauf- und Beratungsstelle des Fonds Heimerziehung-WEST“, für diese Gegend, und jetzt auch der „Anlauf- und Beratungstelle bezüglich dieser »Stiftung Anerkennung und Hilfe«“, für diese Gegend, bekommen, eine Antwort, die wie folgt ließt:
Zitat:
. [ 23. April 2017 ]
Sehr geehrter Herr Mitchell,
Ihre Nachricht an unsere LVR-Anlauf- und Beratungsstelle habe ich zur Kenntnis genommen. Die darin unterstellten Vorwürfe weise ich mit Nachdruck zurück. Ich sehe keinen Anlass, näher auf die gestellten Fragen einzugehen.
Betroffene oder von diesen schriftlich bevollmächtigte Personen, die sich hier in unserer Beratungsstelle in irgendeiner Weise ungerecht behandelt fühlten oder die – auch kritische – Nachfragen haben, sind jederzeit eingeladen, sich mit ihren Fragen an mich oder meine Kolleginnen zu wenden. Sie gehören jedoch nicht zu diesem Personenkreis.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen, drei Heilpädagogischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes. .
Ich darf also als interessierter und engagierter Bürger keine relevanten Fragen stellen und auch keine Antworten zu meinen spezifischen Fragen erhalten. – Dies sind die neusten Regularien der »Stiftung Anerkennung und Hilfe«. .
Erstellt: 26.04.17, 13:32 Betreff: "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.druckenweiterempfehlen
.
Zitat:
. Was gedenken die Errichter der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« mit der jetzig dazugehörigen „Verzichtserklärung“, die AntragstellerInnen gebeten werden zu unterschreiben, zu tun?? .
Diese Frage und alles Nachfolgende wurde gestern vormittag (25.04.2017) allen Leuten dessen Name und E-mail-Adresse hierunter erscheint und auch noch vielen anderen Leuten dessen Name und E-mail-Adresse nicht hierunter erscheint zugesandt !!
Zitat:
. Bezüglich der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« und den in leitenden Positionen damit beschäftigten Personen:
DIE KIRCHEN ENTSENDEN DREI VERTRETUNGEN IN DENLENKUNGSAUSSCHUSS: - Johannes Stücker-Brüning, Deutsche Bischofskonferenz : ; (Stellvertretung: Dr. Christoph Thiele, EKD : ) ; - Maria Loheide, Diakonie Deutschland : ; (Stellvertretung: Katrin Gerdsmeier, Deutscher Caritasverband : oder auch ) ; - Dr. Thorsten Hinz, CBP : ; (Stellvertretung: Rolf Drescher, BeB : ) .
A.) LENKUNGSAUSCHUSS: • BUNDESREGIERUNG :
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - BMAS – Brigitte Karsties
Keine direkten Kontaktdetails ;
Bundesministerium für Gesundheit - BMG – Thomas Stracke
;
Bundesministerium für Finanzen - BMF - Frau Huth
Keine direkten Kontaktdetails ; • LÄNDER (Fachministerkonferenzen) : - Arbeits- und Sozialministerkonferenz - ASMK – Cornelia Sennewald, Leiterin des Referats Eingliederungshilfe des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen - GMK - Frau Dr. Theren, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Keine direkten Kontaktdetails ; - FMK - Herr Schröder (Sachsen) Keine direkten Kontaktdetails.
Dr. Martina Mangasser (Dt. Gesellschaft für bipolare Störungen) (seit 2002)
oder auch - Susanne Meffert (Bundesvereinigung Lebenshilfe) .
B.) FACHBEIRAT: • GRUPPE DER SACHVERSTÄNDIGEN :
Prof. Dr. Hans Jörgen Grabe (Uniklinik Greifswald)
;
Hans Christoph Maurer vorm. Vorstand der Nieder- Ramstädter Diakonie, Mühltal/Hessen)
Es sind keine aktuellen Kontaktmöglichkeiten im Internet zu finden.
Dr. Alexander Naumann (Klinik für Kinder- und Jugend- psychiatrie Lüneburg; Regionalkoordinator der BAG Leitende Klinikärzte)
;
Weitere in diesem oben erwähnten Dokument genannte Personen:
Rainer Kluza
oder auch ;
Fr. Dr. Sylvelyn Hähner-Rombach
.
MEINERSEITIGE BENACHRICHTIGUNG AN ALL DIESE PERSONEN AM DIENSTAG, 25. APRIL, 2017, IN FOLGENDEM WORTLAUT, MIT FÜR ALLE SICHTBARE ANZEIGE ALL DIESER PERSONEN UND IHREN KONTAKTDETAILS (SOWEIT SIE IM INTERNET AUFFINDBAR WAREN) :
Schon einmal in den frühen Morgenstunden am Dienstag, 25. April 2017 anabgeschickt und wird ihm auch jetzt noch einmal – ein zweites mal – zugesandt:
Subject:WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe!!
Erstellt: 27.04.17, 06:51 Betreff: "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.druckenweiterempfehlen
. Subject:WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe!!
Die von Beamtinnen und Beamten der „Anlauf- und Beratungsstellen“ der »Stiftung Anerkennung und Hilfebeim Amt oder während eines Heimbesuchs (bei Ihnen zuhause oder in einer Behinderteneinrichtung oder Psychiatrie) während des „Beratungsgesprächs“ hervorgeholte „Verzichtserklärung“/„Einwilligungserklärung“ – erstmalig dann plötzlich produziert – wird mit keinem Wort von denErrichternder »Stiftung« inihrer diesbezüglichen Satzungoder irgendwo auf ihren diesbezüglichen Webseiten / Internetplattformen / in Flugblättern / in Infobroschürenoder in sonstigem diesbezüglichen Material zur „Aufklärung“ bereitgestellterwähnt!!
Erstellt: 28.04.17, 07:26 Betreff: "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.druckenweiterempfehlen
. Ganz spezifisch – noch einmal – mit Bezug auf meinen vorhergehenden Beitrag zu diesem Thema vom Mittwoch 26. April 2017, um 13:32 Uhr, hier in diesem Thread ^^^ :
Subject:WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe!!
. Die Anlauf- und Beratungsstellen haben das Antragsformular und den Fragebogen nicht entwickelt; umsetzen müssen sie ihn. Wobei die Mitarbeiter sicherlich nicht gefragt werden, ob ihnen der Inhalt des Formulars paßt oder nicht (leider ist das so).
Änderungen werden (so war's auch beim Fonds Heimerziehung) im LENKUNGSAUSSCHUSS beschlossen.
Dahin gehört der berechtigte Protest gegen dieVerzichtserklärungund gegen den Fragebogen, in dem die Betroffenen angeben sollen (kein MUSS), welchen Misshandlungen sie ausgesetzt waren.
Und wenn der Protest laut genug ist, passiert auch was. Das hat uns der Fonds 1 gezeigt. .