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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 01.08.17, 14:35     Betreff:  DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen Antwort mit Zitat  

Eve und der letzte Engländer
.
Ich verweise den Leser und Studierenden dieses wichtigen Themas hiermit auch auf den folgenden von Ehemaliges Heimkind Martin MITCHELL im FREIGEISTERHAUS.DE-Forum am Donnerstag, 3. Februar 2011, um 06:53 Uhr, im Thread »(RECHT!) Die Pflichten der Gesellschaft gegenüber den Heimkindern.« verfassten Beitrag:

QUELLE: freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1606257#1606257

    Zitat:
    .
    Ich, der Australier Martin Mitchell, als „ehemaliges Heimkind“, als „misshandeltes Heimkind“, ich, als „absichtlich von meinen damaligen 'Fürsorgern' misshandeltes Heimkind“, ich, als „absichtlich und wissentlich von meinen damaligen 'Fürsorgern' ausgebeutetes Heimkind“, ich, als „eines der vielen in der Bundesrepublik Deutschland absichtlich misshandelten und ausgebeuteten Heimkinder“, stelle den Konfessionslosen sowohl wie allen Anhängern der christlichen Religionen oder auch anderen Religionen, in der Bundesrepublik Deutschland, in diesem Thread »MISSHANDELTE HEIMKINDER«, zur Diskussion:

    folgende meinerseitige Assertion:

    Die Straftat der Nichtverfolgung von Straftaten, die dem Gewicht nach Menschenrechtsverletzungen entsprechen, verjährt nicht, und solche Straftaten, die dem Gewicht nach Menschenrechtsverletzungen entsprechen, verjähren ebenso nicht !!!

    AMAZON @ www.amazon.co.uk/Strafjustiz-DDR-Unrecht-Rechtsbeugung-Teilband-Dokumentation/dp/3899492412

    Strafjustiz und DDR-Unrecht: Rechtsbeugung - Teilband 2 Band 5: Dokumentation

    ● Hardcover: 568 pages

    ● Publisher: Rechtswissenschaften de Gruyter Verlags-GmbH (Oct 2005)

    ● LanguageGerman

    ● ISBN-10: 3899492412

    ● ISBN-13: 978-3899492415

    Mehr spezifisch @
    books.google.de/books?id=ojEm8hAJZikC&pg=PA1010&lpg=PA1010&dq=%22Nichtverfolgung+von+Straftaten%22%2B%22Rechtsbeugung%22&source=bl&ots=rg-uBOJPgU&sig=voxXo1gTKmKll8xgKjg9YCICneg&hl=en&ei=J_9HTb_BHoffcZ-g1f0C&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CBMQ6AEwAA#v=onepage&q=%22Nichtverfolgung%20von%20Straftaten%22%2B%22Rechtsbeugung%22&f=false


    Strafjustiz und DDR-Unrecht: Dokumentation, Volume 5, Part 2
    By Klaus Marxen, Gerhard Werle

    [ digital ] Seite 1010 und Seite 1011:


    » Aber auch systembedingte Nichtverfolgung von Straftaten kann Rechtsbeugung sein. Ein solcher Fall lag schon der in BGHSt40, 169 abgedruckten Entscheidung zugrunde. [ ... ] Der Senat hat vielmehr in jenem Fall, der dem vorliegenden vergleichbar ist, maßgeblich darauf abgestellt, daß die Rechtswidrigkeit der in Rede stehenden Entscheidung so offensichtlich ist, daß sie sich ohne weiteres als Willkürakt darstellt. Dies kommt namentlich in Betracht, wenn dieser Akt für das Zusammenleben der Menschen seinem Gewicht nach einer Menschenrechtsverletzung entspricht. Jenseits davon kommt es insbesondere auf das Maß der in der Tat liegenden Pflichtwidrigkeit an. Daneben können auch der Wert des – jenseits des Rechtsgutes der Rechtsbeugung – tangierten Rechtsgutes und schließlich der Schweregrad der Auswirkungen der Tat Bedeutung haben. An diesem Maßstab sind die Fälle zu messen, bei denen von der Verfolgung von Straftätern zur Erreichung politisch erwünschter Ziele abgesehen worden ist (vgl. schon BGHSt 40 169, 181). {14} «


    Solche und ähnliche Urteile des Bundesgerichtshofes, im Erachten des Australiers Martin Mitchell, beschränken sich natürlich auch nicht nur auf nichtverfolgte begangene Straftaten und auf nicht verfolgte schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen in der damaligen DDR. Und wenn solche und ähnliche nichtverfolgte begangene Straftaten, dem Gewicht nach einer Menschenrechtsverletzung entsprechen, könnnen sie, theoretisch, ( soweit solch eine systemimmanente Rechtsbeugung nach dem 1. Juli 2002 begangen wurde ), heute sogar vor dem ICC ( International Court of Justice / Internationalen Gerichtshof ) verfolgt werden.

    Vor innerstaatlichen Gerichten jedoch können alle Straftaten, die nicht zuvor geahndet wurden, und die dem Gewicht nach einer Menschenrechtsverletzung entsprechen ( die gemäß den Beschlüssen in mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofes nicht verjähren ! ) weiterhin verfolgt werden.

    [ Dieser Beitrag wurde vollständig von Boarduser Martin Mitchell selbst formuliert und ist in seine eigenen Worte gefasst. Ansonsten, Zitate wie angegeben in diesem dem Text hinzugefügten Quellangaben. ]

    .

Siehe auch unbedingt den viel mehr umfangreichen diesbezüglichen Beitrag zu diesem Thema, verfasst von »Ehemaliges Heimkind« Martin MITCHELL im ERZIEHERIN-ONLINE.DE-Forum, am Dienstag, 25. Januar 2011, um 11:58 Uhr, im auch dort gleichlautenden Thread » (RECHT!) Die Pflichten der Gesellschaft gegenüber den Heimkindern.« !!

QUELLE: erzieherin-online.de/diskussion/brett/viewtopic.php?p=7597#p7597
.
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