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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 14.10.18, 08:53 Betreff: Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? - Umfang? |
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. KATHOLISCHE KIRCHE IN POLEN IN ZWEITER INSTANZ ZU HOHER ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNG VERURTEILT.
IN POLEN HAT EIN ORDENSBRUDER EIN KIND MISSBRAUCHT – KATHOLISCHE KIRCHE WILL KEIN SCHMERZENSGELD ZAHLEN.
KATHOLISCHE KIRCHE HAT BERUFUNG ZUM OBERSTEN GERICHTSHOF EINGELEGT.
Zitat:
. Beitrag von AFP Am 3. Oktober 2018 – 19:35 Warschau
QUELLE: TAG24 @ www.tag24.de/nachrichten/vergewaltigung-maedchen-sexueller-missbrauch-ordensbruder-katholische-kirche-polen-schmerzensgeld-814958 :
In Polen wurde eine Rekord-Geldstrafe gegen eine religiöse Einrichtung verhängt: Rund 266'000 Franken sollen einer heute 24 Jahre alten Frau gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze ● Ein Priester hatte die damals 13-Jährige mehr als ein Jahr lang sexuell missbraucht. ● Die Frau erhält eine lebenslange Rente von rund 215 Franken im Monat.
10.10.2018, 15:31
Mädchen (13) vergewaltigt: Ex-Arbeitgeber des Täters reagiert verstörend
IN POLEN HAT EIN ORDENSBRUDER EIN KIND MISSBRAUCHT – KATHOLISCHE KIRCHE WILL KEIN SCHMERZENSGELD ZAHLEN.
Posen – In Polen hat der Ordensbruder Roman B. zwei Jahre lang ein damals 13-jähriges Mädchen mehrfach sexuell missbraucht. Von 2006 bis 2007 soll der Geistliche das Kind immer wieder vergewaltigt haben.
[ FOTO: „Die inzwischen junge Frau wurde als 13-Jährige von einem katholischen Ordensbruder sexuell missbraucht.“ ]
[ Wie "Domradio" berichtet, … Siehe @ www.domradio.de/themen/weltkirche/2018-10-05/polen-streit-um-die-entschaedigung-eines-missbrauchsopfers ]
Wie "Domradio" berichtet, hat der Mann deshalb schon eine vierjährige Haftstrafe abgesessen. Ende vergangenen Jahres hat die katholische Kirche ihn außerdem zurück in den Laienstand versetzt. Er ist also noch Angehöriger der katholischen Kirche, allerdings kein geistlicher Amtsträger. Inzwischen wurde er auch aus der Ordensgemeinschaft ausgeschlossen.
Dem Opfer ist es unterdessen gelungen, vor dem Berufungsgericht in Posen von der betroffenen katholischen Ordensgemeinschaft eine Rekordentschädigung zu erstreiten: Das Gericht hat der inzwischen jungen Frau 233.000 Euro zugesprochen sowie eine lebenslange monatliche Rente von rund 190 Euro.
Doch die Ordensgemeinschaft will nicht zahlen und hat in der vergangenen Woche Beschwerde eingelegt. Das hat einen Streit um die Entschädigung des Missbrauchsopfers ausgelöst. Denn normalerweise übernehme die Kirche in Polen zwar die Therapiekosten von Missbrauchsopfern. Schmerzensgeld zahle sie aber nicht.
Nun soll Polens Oberster Gerichtshof endgültig in dem Fall entscheiden. . |
Zitat:
. QUELLE: DOMRADIO.DE @ www.domradio.de/themen/weltkirche/2018-10-05/polen-streit-um-die-entschaedigung-eines-missbrauchsopfers :
05.10.2018
Polen: Streit um die Entschädigung eines Missbrauchsopfers
Orden ficht Urteil an
Die Kirche übernimmt in Polen üblicherweise nur die Therapie- und Behandlungskosten von Missbrauchsopfern, zahlt aber kein Schmerzensgeld. Eine junge Frau hatte nun aber gerichtlich von einer katholischen Ordensgemeinschaft eine Rekordentschädigung erstritten. Die legte Beschwerde ein. Nun soll Polens Oberster Gerichtshof entscheiden.
Der Streit um die Entschädigung eines Missbrauchsopfers durch eine katholische Ordensgemeinschaft kommt vor Polens Obersten Gerichtshof. Die Gesellschaft Christi für Emigrantenseelsorge werde gegen die von einem Berufungsgericht in Posen verhängte Rekordentschädigung von 233.000 Euro und einer lebenslangen Monatsrente von fast 190 Euro Beschwerde einlegen, sagte der Anwalt der Ordensgemeinschaft, Krzysztof Wyrwa, am Donnerstagabend der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Erst der Oberste Gerichtshof entscheidet endgültig über den konkreten Fall."
Das Berufungsgericht hatte am Dienstag die Beschwerde der Ordensgemeinschaft gegen das Urteil des Bezirksgerichts Posen zurückgewiesen. Der Ordensmann Roman B. hatte von 2006 bis 2007 das damals 13 Jahre alte Mädchen mehrfach vergewaltigt. Seine vierjährige Haftstrafe hat er bereits abgesessen. Ende 2017 versetzte die Kirche Roman B. zurück in den Laienstand. Später wurde er zudem aus der Ordensgemeinschaft ausgeschlossen.
Das Urteil vom Dienstag kann laut dem Anwalt keine Grundlage für Entschädigungsansprüche von Missbrauchsopfern gegen die Kirche darstellen. "Jeder Fall muss immer individuell vom Gericht bewertet werden", sagte er. Die junge Frau hatte anfangs eine dreimal so hohe Entschädigungssumme in dem Zivilprozess beantragt. Die Kirche übernimmt in Polen üblicherweise nur die Therapie- und Behandlungskosten von Missbrauchsopfern, zahlt aber kein Schmerzensgeld.
(KNA) [ = KATHOLISCHE NACHRICHTEN-AGENTUR www.kna.de/ ] . |
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