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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Mrtin MITCHELL
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Erstellt: 30.10.18, 06:34 Betreff: Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? - Umfang? |
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. DIESER MEIN JETZIGER BEITRAG hier in diesem Thread, d.h. meine jetzigen diesbezüglichen Ausführungen, UND DER UNMITTELBAR VORHERGEHENDE BEITRAG (VOM DI. 30.10.2018, UM 06:12 UHR) hier in diesem Thread, GEHÖREN ZUSAMMEN:
Zitat:
. Subject: UPDATE: Kommentar / Stellungnahme / Argument / Diskussionsbeitrag --- Was ist MIR erlaubt und was ist MIR verboten?
. Nochmaliger UPDATE und völlig korrigierte Version meiner Mail vom 24.10.2018. Meine Mail ist in keinster Weise als eine „Drohung“ anzusehen; sie ist vielmehr eine vollumfassende meinerseitige Erklärung aller relevanten Aspekte in dieser Sache.
. Entschädigung geht Hand in Hand mit Entschuldigung!
. Die nicht nachvollziehbare Handhabung in einem anderen Forum, dem deutschen POLITIK-FORUM.EU (was ich einfach jetzt mal hier dokumentiere - damit es nicht verloren geht) :
So versucht Moderator »HO2« das seinerseitige Löschen der Beiträge von Boardnutzer »Martin MITCHELL« im POLITIK-FORUM.EU zu rechtfertigen – ZUSAMMENFASSUNG:
ANFANG DER STELLUNGNAHME VOM DIENSTAG, 23. OKTOBER 2018, UM 11:06 UHR, VON Moderator »HO2«.
1.) Die Beiträge von Boardnutzer »Martin MITCHELL« sind „Spam“.
2.) Das von Boardnutzer »Martin MITCHELL« am Sonntag, 23. Oktober 2011, um 11:57 Uhr eröffnete „Thema“ ( m.M.n. „Wandzeitung“) „Ehemalige Heimkinder“ / „Misshandlungsopfer“ / „Missbrauchsopfer“ / „Opfer von Medikamentenversuchen“ zu „entschädigen“ interessiert niemanden und hat noch nie jemanden interessiert (siehe Eröffnungsbeitrag @ www.politik-forum.eu/viewtopic.php?p=1304511#p1304511 ).
3.) Es sind in dieser ganzen Entschädigungs-Angelegenheit „offenbar“ „laufende Rechtsverfahren“ anhängig, „die nicht den Gang nehmen, den“ Boardnutzer »Martin MITCHELL« „sich vorstellt“.
4.) Das Forum wird von Boardnutzer »Martin MITCHELL« als „Wandzeitung“ „mißbraucht“.
5.) Die Beiträge von Boardnutzer »Martin MITCHELL« „liefern“ „keinen Ansatz zur Diskussion“.
6.) Die Beiträge von Boardnutzer »Martin MITCHELL« „tauschen keine Gedanken aus“; „das geben seine Beitrage nicht her.“
7.) „Ich [Moderator »HO2«] stehe zu meiner Verantwortung für diese Maßnahmen“ gegen Boardnutzer »Martin MITCHELL«; diese „Maßnahmen“ sind m.M.n. völlig gerechtfertigt.
8.) (paraphrased:) Moderator »HO2«: „Und jetzt m.M.n. will mich der Boardnutzer »Martin MITCHELL« erpressen“; „ich lasse mich nicht in dieser Weise erpressen, meine Maßnahme rückgängig zu machen.“
ENDE DER STELLUNGNAHME VOM DIENSTAG, 23. OKTOBER 2018, UM 11:06 UHR, VON Moderator »HO2«.
. Eine juristische Bewertung in ähnlich gelagerter Angelegenheit („das Löschen von Beiträgen und das Sperren eines Nutzers“); wie kürzlich in Deutschland gerichtlich entschieden:
Kostenlose URTEILE @ www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-03-O-18218_Soziales-Netzwerk-darf-bei-zulaessiger-Meinungsaeusserung-weder-Post-loeschen-noch-den-Account-sperren.news26574.htm :
Zitat:
. Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.05.2018 - 2-03 O 182/18 -
Soziales Netzwerk darf bei zulässiger Meinungsäußerung weder Post löschen noch den Account sperren
Nutzer steht Unterlassungsanspruch zu
Ein soziales Netzwerk ist nicht berechtigt, bei einer zulässigen Meinungsäußerung den Post des Nutzers zu löschen oder seinen Account zu sperren. Dem Nutzer steht in diesem Fall ein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Facebook-Nutzer Anfang des Jahres 2018 in einem Post kritisch über eine Tageszeitung geäußert. Die Zeitung wurde als "pseudo-links", "Kriegstreiber erster Klasse", und "Hetzblättchen" bezeichnet. Facebook löschte den Kommentar und sperrte zudem den Account des Nutzers für 30 Tage. Der Nutzer war damit nicht einverstanden und erhob Klage auf Unterlassung.
Anspruch auf Unterlassen der Kommentarlöschung und Accountsperrung
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Unterlassung der Sperre und der Löschung zu. Zwar könne der Betreiber eines sozialen Netzwerks seine Verhaltensregeln durch Entfernung eines rechtswidrigen Inhalts oder durch Sperrung eines Nutzeraccounts durchsetzen. Voraussetzung sei aber, dass dies sachlich gerechtfertigt und nicht willkürlich sei.
Keine Untersagung von zulässiger Meinungsäußerung
Nach Auffassung des Landgerichts können zulässige Meinungsäußerungen aufgrund der Drittwirkung der Grundrechte grundsätzlich nicht untersagt werden. Ein solcher Fall habe hier vorgelegen. Die Äußerung des Klägers sei von der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt gewesen. Die Bezeichnungen "pseudo-links", "Kriegstreiber erster Klasse", und "Hetzblättchen" seien zulässig und stellen keine Schmähkritik dar. Es müsse auch beachtet werden, dass ein meinungsstarkes Medium, wie die kritisierte Tageszeitung, im Meinungskampf auch harte und möglicherweise ausfallende Kritik hinnehmen müsse. . |
Der Rechtsanwalt selbst, in diesem Fall, meldet sich zu Wort: facebook-sperre.de/grosse-klatsche-fuer-facebook-lg-frankfurt-erlaesst-einstweilige-verfuegung/
Der aktuelle diesbezügliche Gerichtsbeschluss im Volltext:
www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/lg-frankfurt_beschluss_2-03-o-182-18_facebook-meinungsfreiheit-einstweilige-verfuegung.html
And please consider also, without fail, the following text in English:
www.noerr.com/en/newsroom/News/higher-regional-court-decisions-restrict-facebook%E2%80%99s-%E2%80%9Cvirtual-domiciliary-right%E2%80%9D.aspx
#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST) . |
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