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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 26.03.19, 22:26 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND. |
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. Alle noch lebenden OPFER VON MENSCHENVERSUCHEN IN WESTDEUTSCHLAND müssen, meines Erachtens, angemessen entschädigt werden.
. Ein Beispiel wirklich angemessener Entschädigung im Vergleich zu einer völligen Verweigerung von Entschädigung :
. ENTSCHÄDIGUNG FÜR HUMANEXPERIMENTE
Die Bundesrepublik Deutschland leistete angemessene individuelle Entschädigungszahlungen an GESCHÄDIGTE von medizinischen Versuchen und Medikamentenversuchen im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes schon in den 1950er Jahren, und auf Druck von US-amerikanischen Medien, 1961, auch an GESCHÄDIGTE, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Ende des Dritten Reiches in ihre Heimatländer hinter dem Eisernen Vorhang zurückgekehrt waren.
Für die vom westdeutschen Staat durch Medikamentenversuche und medizinische Versuche (ca 1949 bis ca 1978) in ihren Institutionenen GESCHÄDIGTEN MITGLIEDER IHRER EIGENEN BEVÖLKERUNG sieht der deutsche Staat (d.h. die Bundesrepublik Deutschland) jedoch bisher keinen Handlungsbedarf DIESE GESCHÄDIGTEN angemessen zu entschädigen.
Relevanter kurzer AUSZUG zu diesem Thema "ANGEMESSENE ENTSCHÄDIGUNG" aus:
Jüdische Ärztinnen und Ärzte im Nationalsozialismus: Entrechtung, Vertreibung, Ermordung (413 Seiten) [ Jewish Doctors During the National Socialist Era: Disenfranchisement, Expulsion, and Murder (413 pages) ]
edited by Thomas Beddies, Susanne Doetz, Christoph Kopke
Published by Walter de Gruyter GmbH & Co KG
eBook (PDF); Publication Date: October 2014; ISBN 978-3-11-030605-7
VORGESTELLT (in Englisch) @ www.degruyter.com/view/product/203954
Auch, seit 26. Juni 2017, als 424-seitiges Taschenbuch erhältlich. Siehe @ www.amazon.de/J%C3%BCdische-%C3%84rztinnen-Nationalsozialismus-Europ%C3%A4isch-j%C3%BCdische-Studien/dp/3110554003
AUSZUG @ books.google.com.au/books?id=GtHmBQAAQBAJ&pg=PA315&lpg=PA315&dq=%2235+polnische+Frauen%22%2B%22Wiedergutmachung%22&source=bl&ots=pOBDycTXCm&sig=ACfU3U1mbs58ta4-IegVdZbn-SdiW59kbQ&hl=en&sa=X&ved=2ahUKEwiXh6bbjp7hAhUTU30KHRwnApUQ6AEwAHoECAEQAQ#v=onepage&q=%2235%20polnische%20Frauen%22%2B%22Wiedergutmachung%22&f=false :
Zitat:
. [ KAPITEL: ] Entschädigung von Verfolgten des Nationalsozialismus Sabine Schleiermacher
[ SEITE 314 : ]
Globalabkommen
[ ……… ]
Ergänzend leistete die BRD individuelle Entschädigungsleistungen im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes an deutsch-jüdischen Emigranten.104
Im Verfolg der Bemühungen der Bundesregierung um die Beendigungs des Besatzungsstatus und die Westintegration schloss sie zwischen 1959 und 1964 mit elf westeuropäischen Regierungen sogenannte „Globalabkommen“ ab.105 Nach ihnen erhielten die jeweiligen Länder von der Bundesrepublik einen festen Betrag, den sie „zugunsten der aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffenen Staatsangehörigen, [ SEITE 315: ] die durch diese Verfolgungsmaßnahmen Freiheitsschäden oder Gesundheitsschädigungen erlitten haben, sowie besonders auch zugunsten der Hinterbliebenen der infolge dieser Verfolgungsmaßnahmen Umgekommenen“, nach ihren eigenen Kriterien verteilen konnten,106 womit sie gleichzeitig die Verantwortung für die Zuerkennung und Verteilung von sich weg verlagerte. Der Zugang zu individuellen Entschädigungsleistungen war somit so gut wie abgeschlossen.
Als im Jahr 1958 35 polnische Frauen, an denen im KZ Ravensbrück medizinische Versuche vorgenommen worden waren, in die USA eingeladen worden waren, um die Folgen dieser Versuche kostenfrei zu behandeln, wofür sie sich mehrere Monate in den USA aufhielten, kam es in den USA zu einer öffentlichen Debatte über die Wiedergutmachungspolitik der BRD. Diese verwehrte den Frauen gemäß ihrer Gesetzgebung Entschädigungsleistungen, da die Frauen in Polen lebten, einem Land, mit dem die BRD keine diplomatischen Beziehungen unterhielt. Die New York Times forderte die Bundesregierung jedoch auf, Wiedergutmachungszahlungen für die Opfer medizinischer Versuche zu leisten. Erst auf diesen Druck aus der US-amerikanischen Öffentlichkeit hin fand sich die BRD zum Globalabkommen Entschädigung von Opfern pseudomedizinischer Versuche, das an eine spezielle Opfergruppe gerichtet war, mit einzelnen Ländern bereit.107
Mit Polen und der Sowietunion, also jenen Ländern, deren Bevölkerung die nationalsozialistische Expasions- und Vernichtungspolitik am stärksten zu erleiden hatte, wurden keine Globalabkommen abgeschlossen. Seit 1955 bestanden zwar diplomatische Beziehungen mit der Sowietunion und seit 1972 mit Polen. Die Fragen der Wiedergutmachung wurden aber erst 1991 mit dem Einigungsvertrag geregelt.
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104 Im Gegensatz zu anderen Ländern mit denen Globalabkommen geschlossen wurden, war eine individuelle Entschädigung für in Israel lebende NS-Verfolgte möglich, da Israel „als Staat erst 1948 gegründet und somit kein ehemaliger Kriegsgegner Deutschlands“ war. www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Entschaedigung_node.htm (abgefragt 18.07.2013 [Jetzt nicht mehr aktuell.)].
105 1959 mit Luxemburg, Norwegen und Dänemark, 1960 mit Griechenland, Niederlande, Frankreich, Belgien, 1961 Jugoslawien, Italien, Schweiz und Österreich sowie 1964 Großbritanien und Schweden. Bundesministerium für Finanzen, Kalendarium S. 9-11.
106 Vgl. hierzu die einzelnen Darstellungen in Hockerts, Hans Günter [u.a.] (Hrsg.): Grenzen.
107 Diese Globalabkommen wurden mit der Tschechoslowakai 1969, Ungarn 1971 und Polen 1972 geschlossen. Bundesministerium für Financen: Kalendarium, S. 11; Baumann, Stefanie: Opfer von Menschenversuchen als Sonderfall der Wiedergutmachung. In: Grenzen, S. 147-194; 170-177. Baumann, Stefanie: Menschenversuche und Wiedergutmachung. Der lange Streit um Entschädigung und Anerkennung der Opfer nationalsozialischer Humanexperimente. München 2009. . |
#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST) .
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