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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 23.04.07, 10:24     Betreff: Das elterliche Entfremdungssyndrom (PAS) Antwort mit Zitat  

ALPINA Erwachsene Skihelm Grap, Blac...


FPR 2002 Heft 06   258   

Das elterliche Entfremdungssyndrom (Parental Alienation Syndrome - PAS).

Das elterliche Entfremdungssyndrom (Parental Alienation Syndrome - PAS). Anregungen für gerichtliche Sorge- und Umgangsregelungen. Eine empirische Untersuchung. Von Richard A. Gardner (hrsg. von Wilfrid v. Boch-Galhau). - Berlin, Verlag für Wissenschaft und Bildung 2002. 94 S., kart. Euro 10,-.

Diplom-Psychologe Dr. Dr. (univ.Prag) Joseph Salzgeber

Das Büchlein, das auf Anregung des Herausgebers übersetzt wurde, fußt auf einem Beitrag von Gardner, der erstmals im American Journal of Forensic Psychology 2001 erschienen ist.

Auf den ersten Seiten führt der Herausgeber in den aus seiner Sicht aktuellen Diskussionsstand zu PAS (Parental Alienation Syndrome) ein. Leider werden dabei wissenschaftliche Ergebnisse zur Scheidungsforschung in einem falschen Zusammenhang zu PAS dargestellt, so z.B. der Bezug auf den Bindungsforscher Robertson, um auf PAS-Traumatisierung hinzuweisen. Das Literaturverzeichnis des Herausgebers lässt ein spezifisches Interesse vermuten, da gewichtige Autoren wie Johnston, Wallerstein, Amato, Kelly oder Hetherington nicht erwähnt werden. Von den deutschen Autoren fehlen z.B. Kindler und Dettenborn.

Zum eigentlichen Beitrag von Gardner mit dem Titel: „Sollten Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen“ mit dem Untertitel „Eine Verlaufsstudie“:

Zu Beginn stellt Gardner übersichtlich in Tabellenform eine Definition von PAS vor. Schon hier wird der kritische Leser feststellen, dass demnach jegliche Umgangsproblematik, selbst leichteste Irritationen, die schon in jeder funktionierenden Familie vorkommen, bereits als PAS zu werten seien. Dann stellt Gardner ein grobes Behandlungsraster vor, mit klaren Empfehlungen, wie auf einen PAS-induzierenden Elternteil angemessen zu reagieren sei. Da sich Gardner im amerikanischen Rechtssystem befindet, sind Hausarrest und Inhaftierung des Elternteils bereits bei mittelstark ausgeprägtem PAS möglich. Eine differenzierte Betrachtung der Beziehungsstörung, die ohne Zweifel eine mittelschwere bis schwere PAS-Symptomatik darstellt, findet nicht statt. Die PAS-Symptomatik wird weder in Abhängigkeit vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes diskutiert, noch findet sich irgendeine Beschreibung des familiären Systems und des Beitrags der Beteiligten zum Konflikt. Familiäre Konfliktfelder wie Sorgerecht, Lebensschwerpunkt des Kindes oder Probleme beim Umgang werden gleichartig behandelt. Umgang versteht Gardner in diesem Beitrag nicht in qualitativer, sondern nur in zeitlicher Hinsicht, was sämtlichen Ergebnissen der umfangreichen Scheidungsforschung widerspricht.

Als einzigen differentialdiagnostischen Hinweis zu PAS erwähnt Gardner Irritationen beim Umgang; andere psychologische Kriterien wie Bindung, elterliche Erziehungsfähigkeit, Wille des Kindes, Kontinuität und dergleichen werden nicht einmal erwähnt. Zwangsmassnahmen und deren Auswirkungen auf das Kind werden nicht diskutiert, was in Anbetracht der neuen Wallerstein-Studie (New York, 2000) angebracht gewesen wäre.

Nach dem theoretischen Teil führt Gardner in sein Untersuchungsdesign ein. Gardner stellt kurz 99 Fälle einzeln vor. Um eine wissenschaftliche Studie handelt es sich nicht, eher um eine qualitative Erhebung, gespeist aus seiner Praxis. Es fehlen die Informationen über Alter der jeweiligen Kinder, aber auch darüber, in welcher der vielen Funktionen Gardner, sei es als Berater, als Therapeut oder als Sachverständiger, jeweils mit der Familie zu tun hatte. Als erheblicher Mangel muss gewertet werden, dass er niemals den (eventuell) entfremdenden Elternteil kennengelernt hat, sondern seine Information nur vom entfremdeten Elternteil erhalten hat. Ob er jemals mit dem Kind gesprochen hat, ist aus der Studie nicht ersichtlich. Im Übrigen dauerten die diagnostischen Gespräche nach seinen Angaben pro Fall ca.15 bis 30 Minuten.

Zum Ergebnis seiner Studie führt Gardner aus, dass er bei einer Reihe von Eltern, obwohl PAS vorgelegen habe, keinen Sorgerechtswechsel empfohlen habe. Auf welcher Basis er diese von seiner sonstigen Position abweichende Empfehlung gegeben hat, teilt er leider nicht mit.

Bei einigen von ihm empfohlenen Sorgerechtswechseln, die durchweg mit PAS begründet werden, handelte es sich bei den entfremdenden Elternteilen um Personen mit erheblichen Persönlichkeitsstörungen, so dass zu fragen gewesen wäre, ob nicht die Frage der grundsätzlichen Erziehungseignung zu stellen und zu überprüfen wäre.

Als Resultat (festgestellt durch telefonische Befragung nach einem Jahr) seiner Empfehlung, also gerichtlich angeordneter Wechsel des Lebenschwerpunkts des von PAS betroffenen Kindes, stellte Gardner durchweg ein Verschwinden der PAS-Symptomatik fest. Dies verwundert nicht, da das Kind zum anderen Elternteil, der bisher der angeblich beeinflussende war, keinen Kontakt mehr hat. Ob hierin ein Gewinn für das Kindeswohl liegt, mag dahingestellt sein, diskutiert wird diese Frage jedenfalls nicht.

Auf sexuellen Missbrauch geht Gardner nur randständig ein, für deutsche Verhältnisse etwas zu oberflächlich. Diagnostische Verfahren zur Feststellung eines solchen Missbrauchs werden nicht angeführt. Wenn Geschwister auf die Beeinflussung des Elternteils unterschiedlich reagieren, ist dies für Gardner kein Anlass nachzufragen, warum dem so ist.

Bei Familien, bei denen das Gericht seinen Empfehlungen nicht gefolgt ist, das Sorgerecht also beim „Entfremder“ belassen hat, habe sich nur bei sieben von 77 Familien die PAS Symptomatik gebessert.

Beim Literaturverzeichnis ging es Gardner wohl eher um eine Selbstbestätigung. Neben ihm, der 33-mal als Autor erscheint, werden noch vier weitere Autoren genannt.

Das Buch ist oberflächlich geschrieben. Es verwundert, dass Gardner, der früher durch qualitativ wertvolle Schriften aufgefallen ist (z.B. Psychotherapy with Children of Divorce), einer solchen Publikation zugestimmt hat.

Das Buch ist leicht zu lesen. Es kann jedem angeraten werden, der sich noch vom Konzept PAS angesprochen fühlt; wer dieses Buch gelesen hat, wird davon Abstand nehmen, was kein Schaden ist, da das PAS-Konzept von ernsthaften Scheidungsforschern und anderen Fachleuten als zu holzschnitthaft und fehlleitend in Bezug auf angemessene Intervention erachtet wird.

Anmerkung:

Die Kritik am PAS-Konzept bedeutet nicht, dass diese tragischen Fällen, in denen ein Elternteil ein Kind völlig vereinnahmt und gegen den anderen Elternteil beeinflusst, nicht in der Realität vorkommen. Beziehungsstörungen des Kindes zum anderen Elternteil sind alarmierend und erfordern differenzierte Diagnostik und individuelle Interventionsmaßnahmen, eventuell bis hin zu einem Sorgerechtswechsel. Die vereinfachende PAS-Konzeption Gardners verhindert aber eine vernünftige Diagnostik und auf die jeweilige Familie spezifisch abgestimmte Intervention. Es werden nicht alle Familienmitglieder betrachtet, vorschnelle und unnütze Schuldzuweisungen erfolgen. Interventionsmaßnahmen, die auf der PAS-geleiteten „Diagnostik“ beruhen, werden daher in den meisten Fällen nicht kindeswohlangemessen sein.


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