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Der neue Bußgeldkatalog ab dem 01.04.2004

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Rechtsanwaltskanzlei Meier

Beiträge: 64

New PostErstellt: 17.08.04, 21:33  Betreff: Der neue Bußgeldkatalog ab dem 01.04.2004  drucken  weiterempfehlen

Der neue Bußgeldkatalog ab dem 01.04.2004

Seit dem 01.04.2004 gelten folgende Neuerungen im Bußgeldkatalog:

Das Telefonieren am Steuer wird nun mit EUR 40,00 und einem Punkt belegt; für Radfahrer beträgt das Bußgeld EUR 25,00.

Wer an unübersichtlichen Stellen / Kurven parkt und hierdurch Rettungsfahrzeuge behindert, muss mit einem Bußgeld von EUR 40,00 und einem Punkt rechnen.

Bei Parken vor der Feuerwehrzufahrt mit Behinderung beträgt das Bußgeld EUR 40,00 und einen Punkt.

Illegale Fahrzeugrennen werden mit EUR 1.000,00, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet.

Das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten in Bussen mit Gurteinrichtung ist nun bußgeldwehrt.

Auch bei Geschwindigkeiten von Bussen und Lkws wurden neue Grenzen festgelegt. Bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h innerorts (bisher 31 km/h) droht ein Monat Fahrverbot.

Haftungsausschluss: Der Inhalt des TIP aus HIP ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis. Vor geschäftlichen Entscheidungen bitten wir Sie, sich mit ihrem rechtlichen Berater in Verbindung zu setzen.

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