Hier will ich aber folgendes zu bedenken geben:
Eine Form der "guten Gewalt" ist die Notwehr. Hier ist jeder Büger berechtigt, ja sogar aufgefordert, Gewalt einzusetzen, um Leben und Gesundheit von sich selbst, oder von anderen Menschen zu schützen. Aber auch hier gilt als oberstes Prinzip die "Verhältnissmäßigkeit der Mittel" Wer z.B. weil er von einer relativ schwachen Person mit blanken Fäusten angriffen wird, diese Person gleich mit der Axt totschlägt, wird wohl wegen Totschlag, oder zumindest wegen "grob fahrlässiger Körperverletzung mit tödlichem Ausgang" für eine Weile hinter Gitter müssen.
Dies sollten wir im Klassenkampf auch bedenken: So lange es eine Möglichkeit gibt, das Ziel auf friedlich-demokratischen Wege zu erreichen, sollte dieser Weg gegangen werden. Erst wenn man uns Gewalt entgegenbringt, kann und darf mit Gewalt geantwortet werden. Dabei sollte immer erst der "sanfteste Weg" gewählt werden, z.B. "passive Gewalt".
Mit Toten und Verletzten, mit großen wirtschaftlichen Schäden ist niemanden gedient.