Als wir aus Deutschland weggegangen sind, haben wir versucht alles dort so ordentlich wie möglich zu hinterlassen, damit es für den Fall, daß wir wieder aus Paraguay zurückkehren, nicht auch noch Ärger mit irgendwelchen Behörden wegen altem Kleinkram gibt.
So haben wir auch weiterhin über unseren Steuerberater unsere Steuererklärungen abgegeben.
Bei der Steuererklärung für das Jahr 2010 haben wir gehofft nichts mehr bezahlen zu müssen und eventuell vom Finanzamt aus der Steuererklärungspflicht entlassen zu werden.
Denn das Jahr war unser erstes Jahr hier in Paraguay.
Seit diesem Jahr, ist unser einziges Einkommen, daß wir noch aus Deutschland beziehen, Thomas Rente. Die ist widerum nicht so hoch, daß nach Abzug der steuerfreien Grundfreibeträge für uns beide eine Steuerpflicht entstehen müßte.
Also ließen wir unseren Steuerberater unsere Steuererklärung machen. Er hat sie uns zugeschickt und wir haben sie unterschrieben.
Neulich kam dann die e-mail mit dem Steuerbescheid bei uns an.
Da bekamen wir erst einmal einen Riesenschreck.
Denn auf einmal sollten wir einen ziemlichen Batzen Steuern nachzahlen und bekamen auch noch quartalsweise Vorauszahlungen ab 2012 vom Finanzamt aufgebrummt. Aber der größte Hammer von allem war eine Forderung für Verzugszinsen. Dabei haben wir uns niemals in Verzug befunden. Denn wir haben unsere Steuererklärung fristgerecht eingereicht. Und was können wir dafür, wenn das Finanzamt so lahm ist.
Bei genauerem, nochmaligen Durchlesen unserer Steuererklärung haben wir entdeckt, wie das Finanzamt zu dieser horrenden Steuerforderung gekommen ist. Wer immer in unserem Steuerbüro unsere Steuererklärung angefertigt hat, hat angekreuzt, daß wir nur beschränkt steuerpflichtig sein wollen. Das hört sich ja zunächst auch günstiger an. Wir haben dann das ganze unterschrieben in der Annahme, daß das Steuerbüro die Steuererklärung schon in der für uns am günstigsten Art und Weise erstellt hat. Und damit sind wir dann in die gleiche Steuerfalle getappt, wie so viele andere Auslandsrentner zur Zeit auch.
Hier zwei interessante Links dazu: 1.) Artikel "Die Welt" 2.) Mein Paraguay
Ob wir die Forderung des Finanzamtes jetzt noch abwehren können, wird sich noch entscheiden. Wenn nicht, werden wir es uns zum Glück noch leisten können die Steuern zu bezahlen. Wir sind ja zum Glück nicht ab dem Jahr 2005 rückwirkend veranlagt worden.
Andere im Ausland lebende Rentner, die weil sie glaubten, daß sich beschränkt steuerpflichtig ja besser anhört, jetzt riesige Steuerforderungen nachzahlen sollen, haben da unter Umständen weniger Glück.
Wenn man dann noch bedenkt, daß ja z.B. hier in Paraguay dann auch noch der Euro ins Bodenlose gefallen ist, kann dann sehr schnell kein Geld mehr für ein Leben hier in Paraguay da sein.
Wollen wir nur hoffen, daß da für möglichst wenige die einzige Möglichkeit ist Rückkehr nach Deutschland und Sozialhilfe beantragen.
Außerdem hoffen wir das mit diesem Hinweis noch einigen geholfen ist und sie vorgewarnt sind.
Diese ganze Steuereintreiberei, die jetzt in großem Stil vom Finanzamt Neubrandenburg (zuständig für Auslandsrentner) durchgeführt wird, finden wir jedenfalls eine ziemliche Sauerei.
Anke