Dieses Thema wollte ich auch schon mal ansprechen!!
Dabei interessiert mich vielmehr,wie es aussieht,wenn ich mal nicht mehr bin und der Erbe bekommt jetzt meine UY-Immobilie...
Da ich mal davon ausgehe,dass die Immo verscherbelt wird oder als Ferienwohnsitz genutzt wird > wuerde mich interessieren,ob Erbschaftssteuern anfallen wuerden.
Und bei welchem Amt benennt man einen Erben??? Bzw--wo hinterlegt man sein Tesatament.
lediglich bei einem Notar??
Werde mich mal durch deine Links wuehlen!!
Gruss:Silvia