UruguayUndQuerbeet
Uruguay Land Leute Tourismus
Uruguay Land Leute Auswandern
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Tante Frieda
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 29.05.10, 01:06     Betreff: Re: Warum der Euro weiterfaellt........

Hallo Rita,
    Zitat: Tschicki
    Wenn dem so waere, dass z. B. Renten und Zinsertraege doppelt besteuert werden, so muessten sich die betroffenen Leute nur zusammenschliessen und Klage erheben - unter Bezugnahme auf das Doppelbesteuerungsabkommen.

    Wo kommen wir hin, wenn erst vor kurzem so ein "DBA" abgeschlossen wurde und dann soll man an zwei Laender Steuern zahlen! Ich denke, dass die Betroffenen Recht bekommen wuerden!

    Alleine waere es schwierig so etwas durchzuziehen, aber im Fall des Falles waere es einer Menge Menschen schon moeglich so etwas ueber einen Anwalt "durchzuboxen". Gesetz ist Gesetz - auch wenn DIE DA OBEN das moeglicherweise anders sehen!

da muss man wohl wegen des Charakters eines Staatsvertrages die Verfassungsgerichte beider Staaten bemühen und hoffen, dass man zumindest in einem Land durchkommt. Bezüglich der Doppelbesteuerung ist Artikel 17 ziemlich deutlich

    Zitat: DBA neu
    Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

    (1) Vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus dem anderen Vertragsstaat erhält, nur im erstgenannten Staat besteuert werden.

    (2) Leistungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, können abweichend von Absatz 1 in diesem anderen Staat besteuert werden. In diesem Fall darf die Steuer 10 vom Hundert des Bruttobetrages der Leistungen nicht überschreiten.

Absatz 1 sagt, dass die Einnahmen aus Renten nur in dem Wohnsitzstaat besteuert werden dürfen, wobei Absatz 2 gleich nachschiebt, dass Renten aus gesetzlichen Sozialversicherungen auch mit bis zu 10% in dem zahlenden Staat besteuert werden dürfen. Eine solche Regelung müsste über die Verfassungsgerichte gekippt werden. Da kann ich mir aber nicht vorstellen, dass sich dazu jemand in Uruguay aufrafft, denn von einer dort lebenden und somit betroffenen Person müsste eine solche Klage eingereicht werden. Das könnte auch ein Uruguayer sein, der seine Rentenansprüche in Deutschland erworben hat. Andersherum, also, dass ein Uruguayer seine Rente in Deutschland verprasst kann ich mir noch nicht vorstellen, aber wenn der Euro so weiter macht

Da die Renten in Deutschland in den nächsten Jahren auch etwa mit 10% besteuert werden ist das so lange neutral, wie es keine Steuern auf Auslandsrenten in Uruguay gibt. Sollten die aber eingeführt werden, dann wird es teurer, als in Deutschland zu bleiben. Dann könnte es vorteilhafter sein in Deutschland seinen Wohnsitz zu behalten (z.B. bei den Kindern gemeldet bleiben) und in Uruguay als nicht gemeldeter Tourist zu leben ohne Cedula, so wie das Viele auch in Spanien tun.

Das Beste wird es sein sich seine Lebensgrundlage dort zu schaffen, wo man leben will. Dann hat man es meistens nur mit einem Staat zu tun und jedes Finanzamt der Welt ist besser als die in Deutschland --- obwohl, die in den USA sollen auch nicht ohne sein.

Ich habe gerade gesehen, dass Du den anderen Thread wieder aufgemacht hast, aber ich wollte das wenigstens noch hier beantworten.

LG

Frieda



nach oben
Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 4.742 von 4.835
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj