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Autor |
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Hormiga47
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 20.07.11, 23:19 Betreff: Ausbürgerung für Terrorhelfer
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Terrorhelfer jetzt staatenlosSelek zu Recht ausgebürgertAtilla Selek, der als Helfer der terroristischen "Sauerland-Gruppe" Anschläge in Deutschland plante, will Deutscher bleiben. Daraus wird nichts: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen verwirft die Klage des 26-Jährigen gegen seine Ausbürgerung.
http://www.n-tv.de/politik/Selek-zu-Recht-ausgebuergert-article3860491.html
Richtig so!! Endlich wacht DLand auf!! Solche Mitbuerger braucht kein Land!! Gruss:Silvia
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Donald
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 21.07.11, 00:52 Betreff: Re: Ausbürgerung für Terrorhelfer
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Zitat: Hormiga47
Richtig so!! Endlich wacht DLand auf!! |
Im Grunde schon ok. Es wundert mich nur, dass das überhaupt geht und ob es etwas bewirkt. Ich dachte immer, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aberkannt werden kann, sie zurück geben geht dagegen schon, z.B. in Fällen wo nur eine Staatsbürgerschaft möglich ist und Du Dich entscheiden musst, z.B. Australien.
Bleibt nur die Frage was macht man in Deutschland, Eurpoa mit Staatenlosen??? Abschieben? - Wohin?
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Hormiga47
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 21.07.11, 01:06 Betreff: Re: Ausbürgerung für Terrorhelfer
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Zitat: Donald
Bleibt nur die Frage was macht man in Deutschland, Eurpoa mit Staatenlosen??? Abschieben? - Wohin?
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In die Staaten/Laender zurueck,aus denen sie stammen!! Notfalls in einen Staat,aus dem die Eltern/Elternteil stammt. In diesem Fall war der junge Mann ja sehr Tuerkei-verbunden. Gruss:Silvia
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Donald
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 21.07.11, 01:21 Betreff: Re: Ausbürgerung für Terrorhelfer
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Zitat: Hormiga47
In die Staaten/Laender zurueck,aus denen sie stammen!! Notfalls in einen Staat,aus dem die Eltern/Elternteil stammt. In diesem Fall war der junge Mann ja sehr Tuerkei-verbunden. |
Habe aber schon die Auflösung des Rätsels gefundenZitat: http://de.wikipedia.org/wiki/Ausb%C3%BCrgerung
Bundesrepublik Deutschland Aufgrund der Erfahrungen der NS-Zeit ist gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG die Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verboten. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf demnach nur auf Grund eines Gesetzes entzogen werden und zudem gegen den Willen des Betroffenen nur dann erfolgen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) kann es allerdings zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft kommen, z. B. beim nicht genehmigten Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25 I StAG) oder beim nicht genehmigten Eintritt in eine ausländische Streitkraft (§ 28 StAG). Wer eine fremde Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen erwerben will, benötigt vor Beantragung der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung (BBG) nach § 25 II StAG (siehe Weblinks). Außerdem ist es z. B. möglich und zulässig, dass eine durch falsche Angaben erschlichene Einbürgerung widerrufen wird. In Deutschland erregte 2002 die „Ausbürgerung“ des wegen versuchten Polizistenmordes verurteilten deutschen Schriftstellers Peter-Paul Zahl öffentliche Aufmerksamkeit. Tatsächlich verweigerte ihm die deutsche Botschaft in Kingston (Jamaika) einen neuen Reisepass; er habe, so die Begründung, 1995 mit der Einbürgerung in Jamaika automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Die Auseinandersetzung wurde schließlich durch die Wiedereinbürgerung Zahls im November 2004 beendet. |
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Tschicki
Administrator
Beiträge: 48200 Ort: Dep.Maldonado/Uruguay
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Erstellt: 21.07.11, 01:39 Betreff: Re: Ausbürgerung für Terrorhelfer
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Habs auch gerade gelesen und befuerchte, den Typen kriegt Deutschland nicht los!!!!! LG Tschicki
Sammle deine hellen Stunden ein und verwahre sie fuer die dunkle Zeit (von Ursula Dette - aus "Perlen der Hoffnung"
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