UruguayUndQuerbeet
Uruguay Land Leute Tourismus
Uruguay Land Leute Auswandern
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Tschicki

Administrator

Beiträge: 48190


New PostErstellt: 23.07.11, 00:35     Betreff: Grundsicherung im Alter; was wird angerechnet

Almased Vitalkost pflanzlich 500 gr,...

Ein Thema mit dem sich sicher der eine oder andere Auswanderer (und natuerlich nicht nur Auswanderer), der in jungen Jahren hinaus in die Welt zog, ohne ans Alter zu denken, auseinandersetzen muss. Der Bericht ist vom Jahr 2008:

RP) Für bedürftige ältere Menschen gibt es die so genannte Grundsicherung im Alter. Wenn die Altersrente und sonstige Alterseinkünfte nicht ausreichen, sichert die Grundsicherung ein Mindestniveau. Wer hat Anspruch darauf?

Seit 2003 steht finanziell bedürftigen Älteren ab 65 Jahren, die zu Hause leben, statt Sozialhilfe die so genannte Grundsicherung im Alter zu. Diese Leistung, die im neuen Sozialgesetzbuch XII verankert wurde, ist genauso hoch wie die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II. Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt 347 Euro im Monat, für (Ehe-)Paare 624 Euro. Dazu werden noch die (angemessenen) Kosten für die Wohnung übernommen, die unterschiedlich hoch ausfallen.

Bei einem Alleinstehenden, der monatlich 380 Euro Warmmiete zahlen muss, beträgt der Grundbedarf beispielsweise 727 Euro (= 347 plus 380 Euro). Sind die Alterseinkünfte niedriger, gibt es die Grundsicherung als „Aufstockung“. Angerechnet werden dabei fast alle Einkommensarten, also nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch private sowie Betriebs- und Riester-Renten. Sind im Beispielfall etwa 680 Euro eigene Einkünfte vorhanden, gibt es zusätzlich 47 Euro Grundsicherung vom Amt.

Ende 2006 bezogen 370.000 Ältere die Grundsicherung. Das sind etwa 2,3 Prozent der über 65-Jährigen. 2003 waren es erst 260.000 gewesen. Die Betroffenen erhielten als Hilfe vom Staat durchschnittlich 279 Euro. Mit diesem Betrag wurden ihre (zu) niedrigen Alterseinkünfte, die durchschnittlich bei nur 320 Euro lagen, auf den Gesamtbetrag von 599 Euro aufgestockt. So hoch war also 2006 der rechnerische „Durchschnittsbedarf“ (= Regelsatz plus Miete) der Grundleistungsbezieher im Monat.

Rücklagen aufbrauchen

Bevor der Staat mit Zahlungen einspringt, müssen die Antragsteller zunächst ihre Rücklagen weitgehend aufbrauchen. Erlaubt ist für einen Alleinstehenden nur Geld-Vermögen bis 2600 Euro, für den Partner kommen 614 Euro hinzu.

Der entscheidende Vorteil der Leistung gegenüber der herkömmlichen Sozialhilfe ist: Hier wird in der Regel nicht auf das Einkommen und Vermögen von Verwandten zurückgegriffen – es sei denn, diese sind Großverdiener. Das Gesetz sagt: „Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen [...] unter 100.000 Euro liegt.“

Wenn die Grundleistungsbezieher mehrere Kinder haben, gilt die 100.000-Euro-Grenze für jedes Kind einzeln. Das Einkommen der Ehepartner der Kinder wird nicht berücksichtigt. Auch das Vermögen der Kinder wird nicht berücksichtigt. Allerdings zählen ihre Einkünfte aus Vermögen (wie Zinsen und Miete) zum jährlichen Gesamteinkommen, das unter 100.000 Euro bleiben muss.

Quellenhinweis:

http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/rente/Grundsicherung-im-Alter_aid_523732.html





Sammle deine hellen Stunden ein und verwahre sie fuer die dunkle Zeit (von Ursula Dette - aus "Perlen der Hoffnung"
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 4.124 von 4.835
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj