Artikel 33
Zur Förderung seiner Ziele ist der ESM berechtigt, im Rahmen der Bedingungen dieses
Vertrags mit dem IWF, jedem nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaat,
der auf Ad-hoc-Basis Finanzhilfe leistet, sowie jeder internationalen Organisation oder
Einrichtung mit speziellen Zuständigkeiten in damit zusammenhängenden Bereichen
zusammenzuarbeiten
Spricht fuer mich mal wieder Baende!!!!!
Sammle deine hellen Stunden ein und verwahre sie fuer die dunkle Zeit (von Ursula Dette - aus "Perlen der Hoffnung"