Verschiedene Verträge regeln die Stationierung
ausländischer Truppen in Deutschland.
„Die wichtigsten Rechtsgrundlagen
sind der Aufenthaltsvertrag von 1954, das
NATO Truppenstatut (NTS) von 1951
und das Zusatzabkommen zum NATOTruppenstatut
(ZA-NTS) von 1959. [...]
Diese Abkommen schränken in weiten Teilen
de facto die Souveränität und Kontrolle
der Bundesregierung über die Aktivitäten
der US-Streitkräfte ein, auch wenn formal
sämtliche Befugnisse von der Bundesregierung
freiwillig gewährt und wieder zurückgenommen
werden können.“