Zitat: Tschicki
Nein Ata, das finde ich nicht richtig. Hatte mich schon beim Lesen des Zeitungsartikels mehr als nur darueber gewundert. |
Man sollte auch folgendes berücksichtigen:Nehmen wir einmal an. Ich übertreibe in den Zahlen um es deutlicher zu machen. Wert der Sammlung 20.000 Euro. Marktpreis zur Zeit. 11.000 Euro. Verlust 9.000 Euro.
Der Hartz4 Antragsteller könnte vielleicht in 2 Jahren in Rente gehen. dann wäre er nicht mehr auf staatliche Leistungen angewiesen, wenn sein Rentenanspruch höher liegt.
Mein Vorschlag wäre: Er legt dem Amt eine entsprechende Bescheinigung eines anerkannten Münzhändlers über den momentanen Marktkurs vor. Das Amt gewährt dem Antragsteller daraufhin als Darlehn innerhalb des zustehenden Regelsatzes in Höhe von diesem Marktwerts (11.000 Euro), das er in entsprechenden Raten von der staatlichen Unterstützung abzahlt. Er behält seine Altersvorsorge. Bekommt seine Hartz4 Hilfe, wie sie ihm zusteht und das Amt bekommt diese 11.000 Euro letztlich zurück erstattet.
Das Bundessozialgericht hat den Verkauf, auch mit erheblichen Verlust, als richtig und notwendig bestätigt.
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Heinz Buschkowsky, ehemaliger Bürgermeister Berlin/Neukölln:
***Ich halte es nicht für normal, dass ein Land seine Grenzen aufmacht, jeden reinlässt, der kommt, egal ob er Papiere hat oder nicht, wir wissen nicht, wie er heißt, wir wissen nicht, ob er uns belügt, ob er die Wahrheit sagt, ob er nur durchreist, ob er durchreist und zurückkommt. Das sind doch chaotische Zustände. Das ist doch Taka-Tuka-Land
**Nicht jeder Moslem ist ein Terrorist. Aber jeder Terrorist ist ein Moslem.