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Autor |
Beitrag |
Donald
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 17.04.13, 22:30 Betreff: Re: Putin landet versehentlich auf finnischer Fahndungsliste |
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Zitat: ATA
Ich habe keine falschen Fakten genannt, Nur die Vorwürfe gegen Wulff, die in den Medien und auch in der Öffentlichkeit so hausierten und Merkel letztlich zwang, den Rücktritt von Wulff zu fordern. |
Du stellst es aber so hin, als sei es bewiesen!!! Ein Rücktritt ist noch lange kein Schuldeingeständnis, sondern bestenfalls die Grundlage, um die erhobenen Vorwürfe überprüfen zu können!!! Merkel hat nur dem Druck nachgegeben und wo sind heute die damaligen Drücker und ihre "Beweise"??? Bis auf eine fadenscheinige Pflichtanklage mit wackeligem Ausgang ist davon nichts übrig!!!Zitat: ATA
Zitat: Donald
An der Stelle scheinst Du unbelehrbar |
Dann bin ich unbelehrbar nach Deinen Vorstellungen. Auch die deutsche Staatsanwaltschaft und eine nicht zu vernachlässigbare Größe der Öffentlichkeit ist dann ebenfalls unbelehrbar. Ich bin also als Unbelehrbarer in bester Gesellschaft. |
RICHTIG und FALSCH!!! Richtig, denn sie sind alle unbelehrbar in Bezug auf die "Unschuldsvermutung" und die damit verbundenen Auflagen - z.B. Geheimhaltung von Ermittlungsergebnissen seitens der Staatsanwaltschaft. Falsch, denn Du befindest Dich in keiner guten Gesellschaft!!! Lies mal hier: http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/unschuldsvermutung-rechtsgrundsatz-mit-abnutzungserscheinungen_208_77194.htmlZitat: Haufe
Das Prinzip der Unschuldsvermutung verlangt, dass die Ermittlungsbehörden so agieren, dass Beschuldigte nicht vor den Trümmern der persönlichen Existenz stehen, wenn sich ihre Unschuld herausstellt.
Verhaftungen und andere Zwangsmaßnahmen dürfen nicht das Notwendige, d.h. die vom Ermittlungszweck bestimmten Grenzen, überschreiten. Bloßstellungen und das Bedienen von Neugier und Medieninteressen am Ermittlungsverfahren verletzen diesen Grundsatz. Dazu gehört es auch, abzusichern dass Interna und Unterlagen eines Verfahrens nicht an die Öffentlichkeit gelangen. |
Von diesen Grundsätzen ist im Fall Wullf doch wohl nicht das geringste zu spüren!!! Selbst Du redest von sogenannten FAKTEN, die Du angeblich kennst - Woher eigentlich???Zitat: ATA
Ich halte Dich zwar für sozial motiviert, aber weder für sozial engagiert und noch für einen echten Demokraten. | Wenn Du den Fall Wulff als Grundlage für deine Bewertung über mich heranziehst, dann ist nach Deiner Logik auch der deutsche Rechtsstaat kein echter demokratischer Rechtsstaat, der nicht einmal sozial engagiert ist. |
Er verfehlt zur Zeit seine eigentlichen Ziele erhelblich und entfernt sich zunehmend von dem, was der Staat zu leisten hat - in sozialen, wie auch rechtsstaatlichen Bereichen!!!Zitat: ATA
Was dagegen spricht, ist Art.3 Abs. 1 des Grundgesetz, wo alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein sollten. Aber das steht ja nur auf Papier geschrieben und könnte bei Bedarf in der Realität "versehentlich" etwas verbogen werden. Alle sind bekanntlich gleich. Einige jedoch etwas gleicher.
Und wenn es nur ein Ex Bundespräsident ist. |
Genau, denn diese bekommen eine Spezialsonderbehandlung der übelsten Art mit dem Ziel der vollständigen Existenzvernichtung!!! Einfach widerlich!!!
[editiert: 17.04.13, 22:35 von Donald]
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