Transsexuelle dürfen auf Kosten der Kasse auch eine Kosmetikerin in Anspruch nehmen, wenn keine zeitnahe ärztliche Bartentfernung möglich ist. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden.
Von Martin Wortmann
BERLIN. Mann-zu-Frau-Transsexuelle müssen sich nicht Jahrzehnte gedulden, bis Ärzte ihren männlichen Bartwuchs entfernt haben