EuGH: Keine Ausnahmen von Grundsätzen des EU-Asylrechts – Durchreise von Migranten ist illegal
Das Dublin-Abkommen besagt: Der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss das Asylverfahren durchführen. Das Dubliner Übereinkommen wurde am 15. Juni 1990 von den damals zwölf EG-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es trat am 1. September 1997 in Kraft.