Bundestagsvizepräsidentin: 100 ist mehr als die Hälfte von 709. Ruhe da! + Video
Von Jürgen Fritz / Gastautor
Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist dieser nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Was am 27. Juni passierte, muss man gesehen haben, zeigt es doch überdeutlich, wo unser Land lange schon hinsteuert.