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UruguayUndQuerbeet
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Autor |
Beitrag |
Donald
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 22.07.11, 01:08 Betreff: Re: Uruguays Staatsbuerger und Mitnahme des Autos aus dem Ausland |
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Hier kann der vollständige Text nachgelesen werden und ... wenn ich das nicht ganz falsch verstehe kann Jeder (also nicht nur Auslands-Uruguayer) insofern er in Rente ist ein Fahrzeug mit nach Uruguay bringen. www.parlamento.gub.uy/leyes/AccesoTextoLey.asp?Ley=16340&Anchor=Zitat:
Toda persona extranjera que haya adquirido la situación de retiro o jubilación en el exterior y que obtenga la residencia permanente en la República a partir de la sanción de la presente ley, tendrá derecho a los beneficios a que refiere el artículo 3º de la presente ley. |
Bedingungen: A) Du must Dich in Rente oder Pension befinden oder aus dem Arbeitssleben zurück gezogen haben, B) Du musst eine Auslandsrente in Höhe von mindestens US$ 1.500 beziehen und C) Du musst unbewegliches Eigentum (Haus / Wohnung) in Uruguay im Wert von mindestens US$ 100.000 erworben haben und dieses mindestens 10 Jahre behalten oder mit dem Betrag in Höhe von US$ 100.000 uruguayische Staatsanleihen kaufen oder das Geld bei der Staatsbank hinterlegen. Ein Tausch der verschiedenen Anlageformen ist innerhalb der 10 Jahre möglich.
Dann und nur dann darfst Du Deine Rostlaube mitnehmen! Ob es das wert ist?
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