Hola Donald!
Zitat: Donald
Das bedeutet als erstes bekommt jedes ausländische Fahrzeug eigene Einreisepapiere, die nicht direkt mit dem Reisepass eines Besuchers verbunden sind, so dass dieser theoretisch auch ohne das Auto das Land verlassen kann und zweitens könnte innerhalb des Jahres jeder Uruguayer mit dem im Ausland registrierten Fahrzeug fahren ohne die oben beschriebenen Probleme (schweizer Fahrzeug) zu bekommen, richtig??? |
Falsch! Entscheidend ist immer die Situation des Fahzeugs, ob es in Uruguay zugelassen ist oder im Ausland. Ober der Besitzer oder Fahrer Tourist, Aufenthaltsberechtigter (Residente) oder uruguayischer Staatsbürger ist, spielt dabei keine Rolle. Ein in Uy nicht zugelassenes Kfz kann auch hier nicht vekauft werden, zumindest nicht rechtskräftig mit Título (Besitzurkunde) usw.
Wenn jemand ohne sein Fahzeug wieder ausreist, verliert er es praktisch. Und wenn er vorher einen Dummen findet, was ziemlich unwahrscheinlich ist, der ihm Geld für die Überlassung des Gefährts gibt, dann verliert dieser das Kfz, sobald die Fristen abgelaufen sind und er damit erwischt wird.
Für Privatpersonen ist der Kfz-Import nach Uruguay strikt verboten (bzw. nur temporär erlaubt). Die einzigen Ausnahmen bilden die in einem anderen Posting hier schon erwähnten Rentner, die auch noch andere Voraussetzungen erfüllen müssen, sowie Uruguayer, die in ihre Heimat zurückkehren, nachdem sie längere Zeit im Ausland gelebt haben (wobei es auch hier verschiedene Einschränkungen gibt).
Saludos, Manfred
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