Zitat: antaresuy
Hallo Silvia
Zitat: Hormiga47
Was auch passieren koennte: Der vermeintliche Kaeufer zahlt das Grundstueck mit einer betraechtlichen Summe in auslaendischer Waehrung an - der Deal platzt aus irgendeinem lapidarem vorgeschobenen Grund kurz vor der Restueberweisung/Bezahlung - und der Kaeufer/Interessent moechte seine Anzahlung zurueck >>> jedoch in Euro und zum momentanem Wechselkurs. So etwas aehnliches ist doch den Oesterreichern mit ihren Grundstuecken passiert. - Leider in deren Blog nicht mehr nachlesbar. Gruss:Silvia |
Wenn hier nach lokalem Usus ein Kaufvorvertrag unterschrieben wird, bekommt der Verkäufer von der Anzahlung keinen Heller. Das Geld in den Händen des Noatern des Käufers und dieser kann es nur zurückgeben wenn:
- Käufer und Verkäufer sich schriftlich einigen..
- Wenn ein Richter den Notar auffordert das Geld an den Käufer oder Verkäufer (je nach Fall, wer zurücktritt vom Vertrag) das Geld zu übergeben.
In beiden Fällen ist der Notar verpflichtet das Geld im Vorvertrag angegebener Währung auszuzahlen.
Grüsse,
Peter
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Zitat: Peter
Die Anzahlung die es hier gibt, ist bei der Unterschrift des Kaufvorvertrages und liegt bei normalerweise zwischen 10 und 20 % des Gesamtpreises je nach Verhandlung.
Grüsse,
Peter |
Wie unterschiedlich das doch in den diversen Laendern ablaeuft!!Hier im Orient habe ich z.B. auch noch nie etwas von einer Anzahlung gehoert.
Gruss:Silvia
Wichtig fuer Uruguay-Interessenten !!!!