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UruguayUndQuerbeet
Uruguay Land Leute Tourismus
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Autor |
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ATA
Experte
Beiträge: 3160
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Erstellt: 01.04.12, 18:00 Betreff: Re: Residenz am Meer
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Ich hatte vor 3 Monaten ein Baugrundstück im Internet zum Verkauf angeboten. Nun erhielt ich eine E-.Mail eines Kaufinteressenten mit folgendem Text:
Hello,
Thanks for your response. I would want to know what you intend selling
as a final price to me. I would want to know if you are a private
seller or an agent.I
would equally want to know if you accept cash payment.I had already
seen enough details online,just need some more. I wait for your
response.
Regards,
Was haltet ihr davon?
____________________ Heinz Buschkowsky, ehemaliger Bürgermeister Berlin/Neukölln: ***Ich halte es nicht für normal, dass ein Land seine Grenzen aufmacht, jeden reinlässt, der kommt, egal ob er Papiere hat oder nicht, wir wissen nicht, wie er heißt, wir wissen nicht, ob er uns belügt, ob er die Wahrheit sagt, ob er nur durchreist, ob er durchreist und zurückkommt. Das sind doch chaotische Zustände. Das ist doch Taka-Tuka-Land
**Nicht jeder Moslem ist ein Terrorist. Aber jeder Terrorist ist ein Moslem.
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Hormiga47
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 01.04.12, 18:05 Betreff: Re: Residenz am Meer
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Riecht nach Schwarzgeld/Geldwaesche... Gruss:Silvia P.S. Wuerde jeden Schein vor Vertragsabschluss bei einer Bank auf Echtheit pruefen lassen........
[editiert: 01.04.12, 18:13 von Hormiga47]
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Donald
Ehemaliges Mitglied
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ATA
Experte
Beiträge: 3160
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Erstellt: 02.04.12, 10:49 Betreff: Re: Residenz am Meer
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Prima Hinweis, Donald. Aber auch Hormiga könnte hier richtig liegen. Auf jedem Falle ein beabsichtigter Betrug! Ich vermute folgendes: Der "Interessent" benötigt ja keine weiteren Infos. Er wird mir einen Scheck zusenden, der, aus Versehen, eine höhere Kaufsumme enthält. Dieser Scheck kann bzw. darf nur nach der mit "Sicherheit" erfolgenden Beurkundung verrechnet werden. Dies dauert bekanntlich eine gewisse Zeit. Inzwischen möchte der Käufer doch bitte den zuviel gezahlten Betrag auf ein bestimmtes Auslandskonto rücküberwiesen haben. Sonst fehlen ihm wohl leider die Fahrkosten oder eine anderen Begründung. Nach dem ich dem natürlich Folge leiste, es ist ja nur ein relativ kleiner Betrag und ich kann endlich das Grundstück verkaufen (Inseriert vor 3 Monaten!)), werde ich nie mehr was von den Gaunern hören. Die haben ihr Geld und ich einen ungedeckten Scheck, der sein Papier nicht wert ist.
____________________ Heinz Buschkowsky, ehemaliger Bürgermeister Berlin/Neukölln: ***Ich halte es nicht für normal, dass ein Land seine Grenzen aufmacht, jeden reinlässt, der kommt, egal ob er Papiere hat oder nicht, wir wissen nicht, wie er heißt, wir wissen nicht, ob er uns belügt, ob er die Wahrheit sagt, ob er nur durchreist, ob er durchreist und zurückkommt. Das sind doch chaotische Zustände. Das ist doch Taka-Tuka-Land
**Nicht jeder Moslem ist ein Terrorist. Aber jeder Terrorist ist ein Moslem.
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Hormiga47
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 02.04.12, 11:21 Betreff: Re: Residenz am Meer
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Was auch passieren koennte: Der vermeintliche Kaeufer zahlt das Grundstueck mit einer betraechtlichen Summe in auslaendischer Waehrung an - der Deal platzt aus irgendeinem lapidarem vorgeschobenen Grund kurz vor der Restueberweisung/Bezahlung - und der Kaeufer/Interessent moechte seine Anzahlung zurueck >>> jedoch in Euro und zum momentanem Wechselkurs. So etwas aehnliches ist doch den Oesterreichern mit ihren Grundstuecken passiert. - Leider in deren Blog nicht mehr nachlesbar. Gruss:Silvia
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berti
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 02.04.12, 12:52 Betreff: Re: Residenz am Meer
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Zitat: ATA
Ich hatte vor 3 Monaten ein Baugrundstück im Internet zum Verkauf angeboten. Nun erhielt ich eine E-.Mail eines Kaufinteressenten mit folgendem Text:
Was haltet ihr davon?
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Klingt interessant. Weitermachen ATA auf jeden Fall weitermachen. Erst mal versuchen die fremde Währung aufs eigene Konto zu bekommen.....uns dabei immer auf dem laufenden halten, und kontinuierlich berichten wie so ein Deal abläuft.....
Mann/Frau lernt bei so was immer dazu
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antaresuy
Ehemaliges Mitglied
Ort: Montevideo / URUGUAY
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Erstellt: 02.04.12, 12:58 Betreff: Re: Residenz am Meer
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Hallo Silvia
Zitat: Hormiga47
Was auch passieren koennte: Der vermeintliche Kaeufer zahlt das Grundstueck mit einer betraechtlichen Summe in auslaendischer Waehrung an - der Deal platzt aus irgendeinem lapidarem vorgeschobenen Grund kurz vor der Restueberweisung/Bezahlung - und der Kaeufer/Interessent moechte seine Anzahlung zurueck >>> jedoch in Euro und zum momentanem Wechselkurs. So etwas aehnliches ist doch den Oesterreichern mit ihren Grundstuecken passiert. - Leider in deren Blog nicht mehr nachlesbar. Gruss:Silvia |
Wenn hier nach lokalem Usus ein Kaufvorvertrag unterschrieben wird, bekommt der Verkäufer von der Anzahlung keinen Heller. Das Geld in den Händen des Noatern des Käufers und dieser aknn es nur curückgeben wenn:
- Käufer und Verkäufer schriftlich sich einigen.
- Wenn ein Richter den Notar auffordert das Geld an den Käufer oder Verkäufer (je nach Fall wer zurücktritt vom Vertrag) das Geld zu übergeben.
In beiden Fällen ist der Notar verpflichtet das Geld in der im Vorvertrag angegebenen Währung auszuzahlen.
Grüsse,
Peter
[editiert: 02.04.12, 22:20 von Hormiga47]
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Donald
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 02.04.12, 14:18 Betreff: Re: Residenz am Meer
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Zitat: berti
Weitermachen ATA auf jeden Fall weitermachen. Erst mal versuchen die fremde Währung aufs eigene Konto zu bekommen.....uns dabei immer auf dem laufenden halten, und kontinuierlich berichten wie so ein Deal abläuft.....
Mann/Frau lernt bei so was immer dazu |
Also wenn, dann bis vor den nächsten Bundestagswahlen abarbeiten, weil danach gibt es keine Partei mehr in der Regierung, der man die Folgen in die Schuhe schieben könnte. Außerdem wird der Steinbrück bis dahin die Steuern auf Immobiliengeschäfte (und andere Einkünfte natürlich auch) drastisch anheben - Das Volk will das so!!!
Nun, Neptunia liegt nicht ganz so auf meinem Radarschrim, aber der Preis da muss schon seinen Grund haben.
[editiert: 02.04.12, 14:20 von Donald]
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Hormiga47
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 02.04.12, 23:29 Betreff: Grundstückskauf / Verkauf
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Zitat: antaresuy
Hallo Silvia
Zitat: Hormiga47
Was auch passieren koennte: Der vermeintliche Kaeufer zahlt das Grundstueck mit einer betraechtlichen Summe in auslaendischer Waehrung an - der Deal platzt aus irgendeinem lapidarem vorgeschobenen Grund kurz vor der Restueberweisung/Bezahlung - und der Kaeufer/Interessent moechte seine Anzahlung zurueck >>> jedoch in Euro und zum momentanem Wechselkurs. So etwas aehnliches ist doch den Oesterreichern mit ihren Grundstuecken passiert. - Leider in deren Blog nicht mehr nachlesbar. Gruss:Silvia |
Wenn hier nach lokalem Usus ein Kaufvorvertrag unterschrieben wird, bekommt der Verkäufer von der Anzahlung keinen Heller. Das Geld in den Händen des Noatern des Käufers und dieser kann es nur zurückgeben wenn:
- Käufer und Verkäufer sich schriftlich einigen..
- Wenn ein Richter den Notar auffordert das Geld an den Käufer oder Verkäufer (je nach Fall, wer zurücktritt vom Vertrag) das Geld zu übergeben.
In beiden Fällen ist der Notar verpflichtet das Geld im Vorvertrag angegebener Währung auszuzahlen.
Grüsse,
Peter
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Zitat: Peter
Die Anzahlung die es hier gibt, ist bei der Unterschrift des Kaufvorvertrages und liegt bei normalerweise zwischen 10 und 20 % des Gesamtpreises je nach Verhandlung.
Grüsse,
Peter |
Wie unterschiedlich das doch in den diversen Laendern ablaeuft!!Hier im Orient habe ich z.B. auch noch nie etwas von einer Anzahlung gehoert. Gruss:Silvia Wichtig fuer Uruguay-Interessenten !!!!
[editiert: 03.04.12, 02:22 von Hormiga47]
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ATA
Experte
Beiträge: 3160
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Erstellt: 03.04.12, 11:01 Betreff: Re: Grundstückskauf / Verkauf
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Zitat: Hormiga47
Zitat: antaresuy
Wenn hier nach lokalem Usus ein Kaufvorvertrag unterschrieben wird, bekommt der Verkäufer von der Anzahlung keinen Heller. Das Geld in den Händen des Noatern des Käufers und dieser kann es nur zurückgeben wenn:
- Käufer und Verkäufer sich schriftlich einigen..
- Wenn ein Richter den Notar auffordert das Geld an den Käufer oder Verkäufer (je nach Fall, wer zurücktritt vom Vertrag) das Geld zu übergeben.
In beiden Fällen ist der Notar verpflichtet das Geld im Vorvertrag angegebener Währung auszuzahlen.
Die Anzahlung die es hier gibt, ist bei der Unterschrift des Kaufvorvertrages und liegt bei normalerweise zwischen 10 und 20 % des Gesamtpreises je nach Verhandlung. |
Wichtig fuer Uruguay-Interessenten !!!! |
Hola Peter! Eine geleistete Anzahlung kann in Uruguay nur erschwert zurückgefordert werden, falls der Verkauf nicht, aus welchen echten Gründen auch immer, nicht zustande kommt. Verstehe ich das so richtig? Heißt das auch, wenn ein Verkäufer es genau darauf anlegt, kann er seinen Gewinn schon über eine vom Käufer geleistete Anzahlung machen?
____________________ Heinz Buschkowsky, ehemaliger Bürgermeister Berlin/Neukölln: ***Ich halte es nicht für normal, dass ein Land seine Grenzen aufmacht, jeden reinlässt, der kommt, egal ob er Papiere hat oder nicht, wir wissen nicht, wie er heißt, wir wissen nicht, ob er uns belügt, ob er die Wahrheit sagt, ob er nur durchreist, ob er durchreist und zurückkommt. Das sind doch chaotische Zustände. Das ist doch Taka-Tuka-Land
**Nicht jeder Moslem ist ein Terrorist. Aber jeder Terrorist ist ein Moslem.
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