Rita:
Da muss man sich vorher bei der Botschaft in D eingehend erkundigen!
Das gilt nicht nur fuer DLand--falls man im Ausland lebt muss man verschiedene Unterlagen beider Laender einreichen.[z.B.Fuehrungszeugnis].
Duerfte in meinem Fall entfallen,da ich eine andere Staatsbuergerschaft angenommen habe und schon ueber 5 Jahre nicht mehr in DLand lebe.
Falls man eine andere Staatsbuergerschaft angenommen hat--so,wie ich --muss man sich von DLand die Ueberbeglaubigte Geburtsurkunde/Internationale Heiratsurkunde /vom jeweiligem Konsulat beglaubigen lassen[von dem Land in dem man heiratete].
Gesundheits-Cheque wuerde ich in UY machen.
Gruss:Silvia