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Obama unterschrieb den NDAA

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Tschicki

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New PostErstellt: 03.01.12, 17:18  Betreff: Obama unterschrieb den NDAA  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Jetzt ist es offiziell: Obama hat den NDAA gestern unterschrieben. Während Millionen Amerikaner das neue Jahr begrüßten, hat Präsident Barrack Obama den NDAA unterschrieben. Der NDAA gibt dem Militär die Macht US-Bürger auf der ganzen Welt gefangen zu nehmen und gefangen zu halten, ohne dass deren Schuld in einem fairen Gerichtsverfahren beurteilt würde.

http://de.ibtimes.com/articles/25133/20120101/obama-unterschreibt-den-ndaa.htm

Na sauber, oder? Wenn das nicht mal in Europa ebenfalls Schule macht!!!!


Sammle deine hellen Stunden ein und verwahre sie fuer die dunkle Zeit (von Ursula Dette - aus "Perlen der Hoffnung"


[editiert: 03.01.12, 17:58 von Tschicki]
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Tschicki

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New PostErstellt: 03.01.12, 17:57  Betreff: Re: Obama unterschrieb den NDAA  drucken  weiterempfehlen

Habe mal eben im NET gestoebert ob in den oeffentlichen Medien Deutschlands etwas darueber zu finden ist. Nix bisher! Warum schreiben z. B. ZEIT, SPIEGEL, WELT und BILD etc. nichts darueber, wo sie doch sonst immer so schnell sind?

Hier habe ich allerdings noch einen anderen Link zum Thema

http://www.freitag.de/community/blogs/alien59/die-heimat-ist-teil-des-schlachtfelds


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[editiert: 03.01.12, 17:59 von Tschicki]
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Tschicki

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New PostErstellt: 03.01.12, 23:58  Betreff: Re: Obama unterschrieb den NDAA  drucken  weiterempfehlen

Der Vertrag von Lissabon ist jedoch auch nicht so ohne, besonders ein Passus

[Bearbeiten]

Ein Kritikpunkt in der öffentlichen Diskussion bildete die Ansicht, dass die Charta der Grundrechte die Wiedereinführung der Todesstrafe auch in Ländern mit einem absoluten Verbot (z.B. Deutschland oder Österreich) ermögliche. Dieser Vorwurf ging darauf zurück, dass es in Art. 2 Abs. 2 der Charta zwar heißt, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte[103] dieses Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auslegen, welche im Wortlaut des 6. Zusatzprotokolls unter anderem die Todesstrafe im Kriegszustand und eine Tötung zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.

Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.[104] Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur neue Grundrechte einführen, nicht den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern.

Der Vorwurf des unzureichenden Verbots einer Todesstrafe wurde im deutschsprachigen Raum vor allem in der Klageschrift von Karl Albrecht Schachtschneider vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht vertreten. Im Lissabon-Urteil ging das Verfassungsgericht jedoch nicht auf diesen Aspekt ein

aus

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon

"Toetung zur Niederschlagung eines Aufruhrs" - ein dehnbarer Begriff, oder?

LG

Tschicki





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Tschicki

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New PostErstellt: 04.01.12, 00:02  Betreff: Re: Obama unterschrieb den NDAA  drucken  weiterempfehlen

In dem Zusammenhang gibt es einiges im NET wenn man "Toetung zur Niederschlagung eines Aufruhrs" googelt. Habe mal einen Link herausgesucht:

http://zeitwort.at/index.php?page=Thread&postID=154848





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