Die Kläger hatten Anfang der 90er Jahre nach einem Gespräch mit der Botschaft die namibische Staatsangehörigkeit durch Abstammung („by descent“) angenommen. Nach damaliger Ansicht der Botschaft würde der Erwerb der namibischen Staatsangehörigkeit die deutsche nicht gefährden, sondern lediglich eine Doppelstaatsbürgerschaft begründen. Wie sich aus den Akten des Auswärtigen Amtes ergibt, entsprach dies tatsächlich der damaligen Rechtsansicht der deutschen Botschaft.
weiter hier;
http://www.az.com.na/polizei-und-gericht/bse-berraschung-bei-passerneuerung-in-der-deutschen-botschaft.134875.php
Dazu schreiben tu ich nun nichts, aber was ich denke.........................
LG
Tschicki, der solche Morgennachrichten schon kraeftig aufstossen!!!!!
Sammle deine hellen Stunden ein und verwahre sie fuer die dunkle Zeit (von Ursula Dette - aus "Perlen der Hoffnung"