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ATA
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Beiträge: 3160

New PostErstellt: 10.02.17, 11:00     Betreff: Re: FLÜCHTLINGSSTRÖME: URSACHEN BEKÄMPFEN, NICHT FLÜCHTLINGE

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Was die Schweiz macht, wäre in Deutschland sicherlich unmöglich! Die Schweiz besteht auf Schwimmuntericht auch für Muslime. Egal ob bei Jungs (Das Bundesgericht hält an seiner Rechtsprechung vom Oktober 2008, BGE 135 I 79, unverändert fest, das zwei muslimischen Knaben aus dem Kanton Schaffhausen die Dispensation vom schulischen Schwimmunterricht ebenfalls verweigert wurde)

Für eine schiitische Familie ist das nicht akzeptabel. Sie klagten mit Hilfe einer Anwältin vor das Bundesgericht. Begründung:
  1. Der Schwimmunterricht wird von einem Mann geleitet
  2. Das Schwimmbad ist von aussen einsehbar. Somit können auch fremde Männer den Schwimmuntericht sehen.

In seinem Urteil 2C_1079/2012 vom 11. April 2013 kommt das Bundesgericht zum Schluss, das der obligatorische Schwimmunterricht im konkreten Fall nur ein geringfügiger Eingriff in die Religionsfreiheit ist und damit sei er verhältnismässig

Schwimmunterricht hat eine sozialisierende Funktion und diene somit der der Einhaltung von Chancengleichheit. Durch Schwimmunterricht wird vermieden, dass muslimische Kinder bereits auf der Schulstufe in eine Aussenseiterrolle gedrängt werden. Wer in ein anderes Land emigriere, müsse regelmässig gewisse Einschränkungen und Änderungen der Lebensgewohnheiten in Kauf nehmen, was jedoch keineswegs eine Preisgabe der Religionsfreiheit bedeute, so das schweizer Bundesgericht. Nun wird wohl das schweizer Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden haben.

In Deutschland würde solch ein Urteil den Zorn vieler Gutmenschen und linken politischen Parteien heraufbeschwören. Nehmen wir den Fall an der Kurt-Tucholsky-Schule in Hamburg im Juli 2016. Ein muslimischer Schüler hatte den Handschlag einer Lehrerin verweigert, die ihn nach bestandener Abi Prüfung gratulieren wollte. Eine Pädagogin forderte die Schulleiterin dazu auf, den Jugendlichen von der Abifeier auszuschließen. Die Schuldirektorin lehnte dies ab, weil sie die Entscheidung des Schülers akzeptierte. Diese Schulleiterin war überings (noch) keine Muslimin. Daraufhin boykottierten einige Lehrer den Abiball, sieben von 13 Pädagogen blieben der Feier fern.

"Der Islam gehört auch zu Deutschland, sagte einst der höchste Mann im Staate, der später wegen anderer Dubiositäten aus dem Amt gehen mussten, weil er nicht tragbar für das höchste Amt in Deutschland war.

Wenn also so unnachgiebig der muslimische Einfluss in Deutschland sein wird (es ist KEIN Einzelfall, den jeder strenge Muslime in Deutshland hat für das Verhalten des Schülers sicherlich volles Verständnis, weil dieser nur nach dem Koran gehandelt hat) Das alles wird in der Zukunft noch gewaltiger werden. Alles nur eine Frage der Anzahl Muslime in Relation zu den übrigen christlichen Bürgern in Deutschland.

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat einer Lehrerin, deren Bewerbung abgelehnt wurden, weil sie während des Unterrichts ein muslimisches Kopftuch tragen wollte, eine Entschädigung in Höhe von 8860 Euro zugesprochen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2017
- 14 Sa 1038/16 -
Welche Entschädigung wären anderen abgelehnten Bewerbern zugesprochen worden, nur weil sie Deutsche Staatsbürger sind und mit offenem Haar unterrichten wollten???

Wir müssen in Deutschland darauf achten, das durch das viele Bücken und Nachgeben vor kulturfremden Gästen nicht das christlich, abendländische Rückgrat auf Dauer krumm und gebeugt bleibt.



____________________
Heinz Buschkowsky, ehemaliger Bürgermeister Berlin/Neukölln:
***Ich halte es nicht für normal, dass ein Land seine Grenzen aufmacht, jeden reinlässt, der kommt, egal ob er Papiere hat oder nicht, wir wissen nicht, wie er heißt, wir wissen nicht, ob er uns belügt, ob er die Wahrheit sagt, ob er nur durchreist, ob er durchreist und zurückkommt. Das sind doch chaotische Zustände. Das ist doch Taka-Tuka-Land

**Nicht jeder Moslem ist ein Terrorist. Aber jeder Terrorist ist ein Moslem.


[editiert: 10.02.17, 11:01 von ATA]
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