landeselterbeirat ---------------------------------------------------------------------------- Prüfen geht extra
Schüler kommen aus dem Lernen für die Schulaufgabe, Lehrer aus dem Korrigieren oft nicht mehr heraus. Das könnte anders sein, wenn Unterricht und Prüfungszeit getrennt wären - eine Modusmaßnahme, die kein Geld erfordert, nur die Zustimmung des Elternbeirats. Alle Schulaufgaben oder Probearbeiten werden in vier festgelegten Prüfungswochen geschrieben, jeweils eingeleitet durch eine Vorbereitungswoche ohne neuen Stoff und ohne schriftliche Arbeiten in den Nebenfächern. Nach jeder Prüfungswoche folgt eine Notenkonferenz und die Lehrer geben individuelle Lerntipps. Schüler haben mit dieser Methode anfangs ein Problem, weil sie selbstständiges Lernen nicht gewöhnt sind, profitieren aber schließlich vom Lernen in kleinen Gruppen während der Vorbereitungswoche. Infos bei Dr. Jürgen Gude, dem Schulleiter des Gymnasiums Schloss Neubeuern unter und im Modushandbuch ab Seite 119.
Infos für den Elternbeirat (I)
Wenig begeistert sind Elternbeiräte, wenn sie beim Frühstückskaffee aus der Zeitung erfahren, dass an ihrer Schule eine Drogenrazzia stattgefunden hat oder die Sporthalle wegen Einsturzgefahr für den Rest des Schuljahres gesperrt ist. Auch über Unterrichtsausfall und Veranstaltungen in der Schule muss ein Elternbeirat informiert sein, denn die Eltern fragen danach. Wenn Elternvertreter nicht antworten können, ist das nicht nur schlecht fürs Image, sondern auch schlecht für die Eltern, die ja ein Recht auf Information haben. Der Elternbeirat muss „alles, was für die Schule von allgemeiner Bedeutung ist", so schnell wie möglich erfahren - eine Bringschuld des Schulleiters. Gehen Sie mit Ihrem Schulleiter aber nicht zu streng ins Gericht, wenn das an Ihrer Schule noch nicht klappt. Viele wissen es einfach nicht, bei der Fortbildung fürs Schulleiteramt hat es ihnen keiner gesagt. Einzelheiten finden Sie unter http://www.bayerischer-elternverband.de/index.php?templateid=artikel&id=29.
DIN 58124 mit Trageriemen
Wer einen Schulranzen kauft, sollte auf das DIN-Zeichen achten. Geprüft nach DIN-Norm 58124 bedeutet: Mindestens 20 Prozent der Vorder- und Seitenfläche leuchten orange-rot oder gelb, und mindestens zehn Prozent werfen Lichtstrahlen zurück; diese Flächen können kombiniert sein. Ranzen für Erstklässler sollten nicht mehr als ein Kilogramm wiegen, das Gewicht muss auf dem Ranzen angegeben sein. Gute Tragegurte schnüren am Hals nicht ein und sind dort, wo sie anliegen, gepolstert und mindestens vier Zentimeter breit; die Länge lässt sich mit einer Hand stufenlos verstellen.
Maß oder Mass?
Ab dem neuen Schuljahr ist sie nun auch für bayerische Schulen verbindlich: die neue Rechtschreibung. Da die Reform in den letzten Jahren immer wieder reformiert wurde, kommt ums Nachschlagen kaum herum, wer die Regeln anwenden will oder muss. Alle, die nicht schon wieder einen neuen Duden kaufen möchten – den gibt es ohnehin erst am 22. Juli – sollten einen Blick auf die Homepage des Instituts für deutsche Sprache werfen. Unter http://www.ids-mannheim.de/reform/ finden Sie die Regeln zum Herunterladen und Ausdrucken. Wie die bayerische Mass korrekt geschrieben werden müsste, steht dort allerdings nicht.
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