Unter uns... - In der Wetterau
nicht nur Lokales aus dem Gebiet
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
T. Schinschke

Administrator

Beiträge: 16


New PostErstellt: 20.10.03, 20:11     Betreff: Können Tote Post bekommen? Antwort mit Zitat  

in Friedberg schon.

Die Friedhofverwaltung hat ja unter Anderem die Aufgabe die Standfestigkeit von Grabsteinen zu prüfen und den Eigentümer der Grabstätte bei Bedarf zur Sicherung derselben aufzufordern.

Soweit, so gut.

Jetzt ein Beispiel. Die Ehefrau eröffnet die Grabstätte für ihren Mann und folgt Diesem einige Jahre später.
Wer bekommt also den Brief?
Richtig! Die verstorbene Ehefrau, deren Name sichtbar auf dem beanstandenten Grabstein steht.



Sind die Angehöhrigen der zuletzt Verstorbenen dem Friedhof nicht bekannt? Ich denke, im Regelfall schon.

Oder bekommt man als Toter nach der Ablauf der Ruhefrist auch die Aufforderung innerhalb von 2 Wochen sich zu melden?


Schöne Grüße

Thomas

nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos