01.03.2005
ertse Antwort des Bauamtes, so wie gedacht wird es nicht klappen.
Unser Grundstück besteht aus zwar Parzellen und ehe diese nicht vereinigt sind kann der Bauantrag nicht bearbeitet werden, nun muss der Vorbesitzer wiederrum mit dem Notar Gestattungen vereinbaren, alles Dinge die Zeit kosten und leider auch wieder unnützes Geld !