Moin Leutz,
hab die Antwort auf meine zweite Mail bekommen. Ergebnis: noch nichtssagender als das erste Schreiben.
So stellt sich für mich die Lage dar: Yamaha (Japan) macht es sich ganz einfach. Nennt pauschal ein Datum und sorgt damit mehr für Verwirrung als für Klarheit. Schade! Andere Hersteller sind da kundenorientierter.
Das sich die Leute aus dem Kundenservice (Deutschland) an die Werksaussagen halten (auch wenn sich noch so dämlich sind) kann ich schon verstehen.
Ich werde jedenfalls bei E 5-Benzin bleiben. Und hoffen, das VW (die ersten FSI-Motoren sind nicht E 10-tauglich) seinen Einfluß geltend macht, so daß auch längerfristig E 5 auf dem Markt bleibt (wenn auch als Superplus).
Mit der Zeit werden dann schon aus der Schrauberecke Infos über evtlle. E 10-Probs durchsickern. Was mir z.Z. so vorschwebt, wenn es nur noch E 10 gibt: umbedüsen (der 1200er) von 110er auf eine 112,5 HD (gegen die Germischabmagerung) und die 2-Taktöl Lösung ( gegen Korrosionprobs). Macht das Hobby zwar nicht billiger aber (wahrscheinlich) wenigstens noch möglich.
MfG
BZ
Der bisherige Schriftverkehr:
1. Anfrage: "ich würde gerne eine genaue Aussage über die E 10-Tauglichkeit der FJ 1100/1200 Modelle haben.
Ich kenne die Aussage, dass alle Modelle ab Modelljahr 1990 E 10-tauglich sein sollen.
Nun beträgt die Bauzeit der FJ-Modellreihe von deutlich vor 1990 bis deutlich später, sprich von 1984-1996.
Ich selbst habe eine FJ 1200, Typ 3CW, EZ 3.1989 (Bauzeit 1988-1990). Ich glaube nicht, dass innerhalb der Bauzeit die Bauteile geändert wurden.
Es wäre wirklich hilfreich zu wissen, auf welcher Seite der Verträglichkeit man (ggf. mit seinem Modell) nun steht.
Für eine definitive Aussage wäre ich dankbar."
Antwort: "der Hersteller Yamaha Motor Japan hat die Grenze ganz klar ab Baujahr 1990 gesetzt."
Hiervon abweichende Angaben sind nicht gemacht worden.
Im Klartext heißt das: Eine FJ1200 die 1989 gebaut wurde ist laut Hersteller nicht E10 tauglich, eine FJ1200 die 1990 gebaut wurde ist E10 tauglich.
Bitte beachten Sie das ein Erstzulassungsdatum nichts über das Baujahr aussagt.
Im Zweifelsfall sollten Sie unter Angaben der Fahrgestellnummer bei Yamaha Motor Deutschland nachfragen
in welchem Jahr das Modell gebaut wurde.
In der Hoffnung Ihre Fragen zufriedenstellen beantwortet zu haben, verbleiben wir.
Nachfrage: "Entschuldigung wenn ich weiter bohren muss, denn ich finde die Herstelleraussage recht unbefriedigend. Ich hatte auf mehr gehofft, als eine Aussage der PR-Abteilung.
Ich möchte meine Yamaha auch über 2013 hinaus fahren, bis dahin soll erstmal die E 5-Kraftstoffversorgung gesichert sein.
Und was dann?
Ich glaube nicht, dass am 31.12.1989 die Produktion der FJ 1200, Typ 3CW, auf andere Teile umgestellt wurde, sorry. Gerade weil die Technik aller FJ-Modelle recht gleich ist kann diese pauschalisierte Aussage wirklich schlecht nachvollziehen.
Gibt es denn keinen Techniker, der über die Herstelleraussage hinaus Angaben machen kann, wo bei der FJ das Problem mit dem E 10-Benzin ist?
Besteht Überhitzungsgefahr für den Motor durch Gemischabmagerung oder greift der Kraftstoff direkt Materialien an?
Ich hätte mich über eine Aussage gefreut wie: „Leute, laßt auch bei neueren Modellen besser die Finger von E 10“ oder „Auch die älteren Modelle haben kein grundsätzliches Problem mit E 10“.
So hoffe ich auf eine Zusatzinformation."
Antwort: "der Hersteller Yamaha Motor Japan hat diese Grenzen gesetzt und diese sind nicht nach eigenem Ermessen veränderbar.
Für die Einführung von diesen Kraftstoffen können Sie nicht die Hersteller verantwortlich machen, sondern müssen
sich, auch was die Frage vom Kraftstoffangebot über das Jahr 2013 hinaus angeht, an den Gesetzgeber wenden."