Frontera
BEST Schrauber
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Erstellt: 05.06.11, 02:08 Betreff: Re: Wilbers Gabelfedern |
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Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht. Wenn das Teilegutachten da ist, dann ist doch alles paletti. Mit der Bescheinigung fährst du zum TÜV/Dekra und lässt die Federn eintragen. Wenn es eine ABE für die Federn gibt, dann sparst du dir die Eintragung.
ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis ... d.h. du darfst das Teil gemäß den Bestimmungen in der ABE anbauen und brauchst normalerweise keine TÜV Abnahme und muss mitgeführt werden.
Teilegutachten: Brauchst du damit der TÜV dir die Sachen einträgt.
Also was will dein TÜV Heini von dir? Wenn er die Federn unbedingt eintragen möchte dann reicht dafür das Teilegutachten. So und jetzt machst du folgendes. Du fährst wieder zum TÜV und sagst dem Prüfer du hast die original Yamaha Federn wieder eingebaut. Soll er dir das Gegenteil beweisen ........
Gruß Henry
[editiert: 05.06.11, 02:09 von Frontera]
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