Fuel Junkie.: wenn man es ganz genau nimmt: - für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt). - für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben. - eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden. - siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”.
Hallo zusammen.
Gut was da steht kapiert wohl jeder, aber was ist den mit nem Fighter. Da ist ja überhaupt keine Abdeckung mehr.
____________________ Gruss Micha(Nowes).
"und am 7.Tag erschuf Gott die FJ und den Asphalt".
wo kein kläger, da kein richter. wenn eu-zulassung, recht eine "ausreichende" was immer das auch heissen mag. keine eu-zul. normaler weise, ende gelände. wenn "er" will
ich habe meine "kürzung" eingetragen
____________________ gruß werner was sich nicht umbauen läßt, ist kaputt !