michael-fj
Great Schrauber
Beiträge: 256
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Erstellt: 27.11.11, 07:47 Betreff: Re: freigabe? |
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Hallo,
lest einmal die Stvzo unter §21a da steht es genau drinnen. Ist mir schon klar das diverse Stellen noch hinterher hinken.
Probleme fangen erst an wenn das Fahrzeug umgebaut wird, denn dann ist es nicht mehr das damals zugelassenen Fahrzeug, weder in der EU noch in good old germany, und da kannste mit der E Nummer gewaltige Probleme bekommen, wenn es einer darauf anlegt. (das ist so etwa wie der Blödsinn: Schwingenumbau = Reifenbindung wird ausgetragen, Original = Bleibt Reifenbindung, wegen der Zulassung in der EU) Fazit:
Wer net umgebaut hat kann mit E Nummer fahren, wer umgebaut hat muss leider eintragen Das sind mal wieder richtig komische Gesetze
grüße michael
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