Fuel Junkie
BEST Schrauber
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Erstellt: 08.05.06, 14:20 Betreff: Re: Eintragungen vom TÜV seit heuer???? |
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Zitat: Tigris
Frueher musste man mit dem Pruef-/Abnahmebericht des TUEVs unverzueglich zum Strassenverkehrsamt, um die die Eintraege gemaess Gutachten vornehmen zu lassen. Schon seit einiger Zeit ist es so, dass es diese Pflicht zum "unverzueglichen" Eintragen nicht mehr gibt. Heutzutage reicht es aus, wenn man diese Eintragungen mitmachen laesst, wenn man das naechste aus irgendwelchen Gruenden zum Strassenverkehrsamt musst. Bis dahin ist der TUEV-Bericht mitzufuehren. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Eintragungspflicht entfallen ist, nur die zeitliche Bindung wurde gelockert. Im Extremfall soweit, dass Du den Rest des Lebens Deines Motorrads mit dem Pruefbericht durch die Gegend faehrst.
Hat Vor- und Nachteile. Du musst nicht sofort Kohle fuer die Anederung des Briefes und das Ausstellen eines neuen Schein zahlen, musst dafuer aber staendig einen Aktenordner mitschleppen, wenn sich die Berichte haeufen und laeufst darueber hinaus noch Gefahr, dass Du den Pruefbericht verlegst (ist mir mit meiner DR BIG so passiert. Jetzt kann ich Scheibe und Lenker nochmal abnehmen lassen |
sorry, muss ich leider wiedersprechen . habe hier eine aktuelle eintragung(und war heute morgen beim amt)auf der steht wörtlich: eine berichtigung der fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich!!
habe leider keinen scanner sonst würde ich es zeigen, aber ich hoffe du glaubst mir auch so
____________________ gruß werner was sich nicht umbauen läßt, ist kaputt !
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