war gerade mit einer FJ beim TÜV. Es handelt sich um das Modell 2NH, also Schweiz, entsprechend der deutschen 1XJ. Entsprechend habe ich auch nur schweizer Papiere, das nennt sich dort Fahrzeugausweis. Dieser Ausweis enthält weniger Eintragungen wie deutsche Papiere, u.a. sind nur 65,6 KW Leistung vermerkt, aber keine Nenndrehzahl, Höchstgeschwindigkeit, Geräusch usw. Der Prüfingenieur will nun ein entsprechendes Datenblatt für eine Abnahme gemäß § 21 StVZO, welches ich bei Yamaha Deutschland anfordern soll. Habe gerade mit meinen lokalen Yam-Fuzzi telefoniert, der sieht aber einigermaßen schwarz, daß es so etwas für ein schweizer Model gibt. Kann jemand helfen?
Wenn alle Stricke reißen, dann kann ich die FJ wohl nur schlachten (wäre wirklich schade) oder alles in einen anderen Rahmen (1XJ) umbauen (reichlich Arbeit). Zu allem Überfluß habe ich die FJ auch seit vorgestern in Ebay eingestellt, da ich diese Probleme nicht erwartet habe.
Erstellt: 23.05.06, 14:49 Betreff: Re: TÜV-Problem mit einer Schweizer FJdruckenweiterempfehlen
@Schleife,
natürlich gibt es eine ausführliche Rückmeldung. Erster Zwischenstand: O.g. Dame z.Z. in Urlaub, aber Urlaubsvertretung antwortet und braucht jetzt die Fahrgestellnummer. Hab ich natürlich schon rückgemeldet, warte weiter ab. Bike steht auch noch seit heute Morgen beim TÜV und wartet...
Erstellt: 23.05.06, 22:53 Betreff: Re: TÜV-Problem mit einer Schweizer FJdruckenweiterempfehlen
Hallo Konrad
Würde Dir ein schweizer Typenschein was bringen? Wenn ja, dann gib doch bitte mal die Typenscheinnummer durch, ich könnte dann versuchen den entsprechenden Typenschein zu erhalten. Wo war das Möppi denn zugelassen? --> ja ja Schweiz, aber wo...
____________________ freundliche Grüsse aus der Schweiz, dem schönsten Fleck im Süden Deutschlands.
Erstellt: 25.05.06, 11:05 Betreff: Re: TÜV-Problem mit einer Schweizer FJdruckenweiterempfehlen
Hallo nochmal,
gestern rief mich mein Yam-Dealer an, Datenblatt von Yamaha Deuschland sei vorab per Fax eingegangen, Orginal folgt. Habe das Blatt am Abend noch abgeholt, Gebühr 17,40 Euro.
Folgendes steht drauf:
...hiermit bestätigen wir, daß laut Werksangaben folgende Daten für den Yamaha-Typ 2NH gelten:
Leergewicht 259 kg Zul. Gesamtgewicht 450 kg Hubraum 1188 ccm Höchstleistung 65,6 kw/6500 U/min Höchstgeschwindigkeit 195 km/h Bereifung vorn 120/80 V 16 V250 Bereifung hinten 150/80 V 16 V250 Fahrgeräusch 82,5 dB(A) Sitzplätze 2
Wir hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben,
MfG
Morgen gehe ich zu Tüv und kläre, ob das dann so für eine Vollabnahme ausreicht. Und bei der Zulassungsstelle werde ich auch anfragen, ob da noch etwas an Unterlagen erforderlich ist.
Werde weiter berichten. @Markus, danke nochmals für deine Hilfe.
Erstellt: 31.05.06, 10:51 Betreff: Re: TÜV-Problem mit einer Schweizer FJdruckenweiterempfehlen
@Leutz,
es bleibt weiterhin spannend.
So ohne weiteres bekomme ich keine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, da nützt auch ein Kaufvertrag über ein Schlachtmotorrad für 100 Euro recht wenig! Die Jungs wollen möglicherweise das Mopped sehen und schätzen den Wert, worauf dann rund 25 % an MWST und Einfuhrumsatzsteuer berechnet werden! Mein Einwand, daß das Schlachtmopped erst in Deutschland von mir auf den entsprechenden Wert gebraucht wurde, wollen sie nicht gelten lassen, da hätte ich es halt früher vorführen müssen! Anderseits gibt es bei 100 Euro keine Bescheinugung, da das unterhalb des Freibetrags von 150 Euro liegt. So habe ich das jedenfalls anders gehört, denn wer eine Stange Zigaretten über die Grenze bringt, der bekommt ja auch keine Bescheinigung. Habe jetzt an der Zulassungsstelle angefragt, und tatsächlich, so wie es aussieht, kann ich die FJ ohne Zollbescheinigung anmelden, wenn ich einen Kaufvertrag über 100 Euro vorweise, wenn dies tatsächlich unter dem Freibetrag liegt. Ob das so ist, wußte keiner, da müssen sie dann erst beim Zoll nachfragen. Kann dann nur hoffen, daß denen vom Zoll bei dieser Anfrage nicht gleich meine FJ einfällt....
Wenn es nicht klappt, sehe ich nur zwei Möglichkeiten:
Die FJ soweit zerlegen und die Schadensbeschreibung im Kaufvertrag um 1000 Mängel ergänzen, daß bei einer Vorführung des Rumpfbikes die 100 Euro glaubhaft erscheinen,
oder einen anderen Rahmen besorgen, alles umbauen, neue Vollabmahne und ab sofort ist es ein deutsches Motorrad.
In Sachen Bürokratie macht uns hierzulande so leicht keiner was vor... Kein Wunder, daß der Berufsstand der Zöllner schon in der Bibel dauerhaft negativ erwähnt wird. Wenig Änderung in den letzten 2000 Jahren...
Erstellt: 31.05.06, 22:26 Betreff: Re: TÜV-Problem mit einer Schweizer FJdruckenweiterempfehlen
Hallo Konrad
Da machst Du aber die Rechnung ohne die schweizer Behören. Wenn ich nur daran denke, dass ich den 17"-Hinterradumbau irgend einmal vorführen muss, graut mir schon jetzt davor. Wenn ich dann noch daran denke, was unsere Dampfkesselprüfer über den deutschen TüV sagen (...wie es der Name schon sagt, ist das nur ein technischer Überwachungsverein, die prüfen nichts, die überwachen nur...), da krige ich leicht Schluckauf, und wenn ich dann weiter an die Forderungen denke, bis der Eintrag im Schein steht, krieg ich schlicht weg den Nahrungsmittelhusten. Das war ja eben der Grund dafür, dass ich mich nicht für eine geschweisste Felge von Deget entschieden habe. Die wollten für eine Einzelabnahme so locker 3'000.- Teuronen einstecken und zwei Felgen auf Stabilität prüfen (das heisst zerstören). Da sag ich nur eines, die Spinnen die Rö... noi noi die Schweizer sind's, die Spinnen.
Und an einen Import eines älteren Fahrzeuges, wo es womöglich nicht einmal ein baugleiches Schweizer Ebenbild gibt, will ich gar nicht daran denken, weder von Seite der Zollbehörde, noch von Seite der Prüfstelle.
____________________ freundliche Grüsse aus der Schweiz, dem schönsten Fleck im Süden Deutschlands.